: Ein Fall für den Verbraucherschutz
„Form follows function“ lautet bekanntlich die goldene Regel des Designerhandwerks. Leider kommt es immer wieder zu Verstößen gegen diesen bedingungslos „gut“ zu nennenden Grundsatz. Die Folgen für den Verbraucher: Täuschung, Verwirrung, Gefahr. Zwei im wahren Wortsinn sprechende Beispiele für diese kundenfeindliche Praxis: die beiden oben abgebildeten Telefone. Unser Leser Hubert P. hatte die beiden Modelle für sich und seine Freundin gekauft, da beide beruflich sehr viel unterwegs sind. Bewußt wählte er zwei verschiedene Bauarten, um Verwechslungen auszuschließen. Zu Hause angekommen, dann das böse Erwachen: Nach Lektüre der Anleitungshandbücher mußte Hubert P. erkennen, daß es sich bei einem der beiden Apparate keineswegs um ein Telefon, sondern um einen Damenbeinhaarrasierer handelte. Hubert P. fühlt sich getäuscht. Wir meinen: zu Recht. Zwar kann man ein Handy relativ gefahrlos mit unter die Dusche nehmen. Doch was vermag eine Klinge an einem Ohr anzurichten? Nicht auszudenken. So nicht, liebe Designer! Foto: taz-Repro
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