piwik no script img

Eilantrag von Kaplan

„Kalif von Köln“ will Ausweisung in die Türkei durch Gerichtsverfahren hinauszögern. Erfolg wahrscheinlich

KÖLN dpa ■ Gegen die Ausweisung des als „Kalifen von Köln“ bekannten Islamistenführers Metin Kaplan ist am Freitag beim Kölner Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Mit dem Antrag werde die Ausweisungsverfügung der Kölner Ausländerbehörde angefochten, sagte ein Gerichtssprecher. Kaplan führt den am Mittwoch verbotenen radikalislamischen Verband „Kalifatsstaat“ an. Mit dem Antrag will Kaplan einstweiligen Rechtsschutz gegen seine mögliche Abschiebung erwirken. Das Gericht müsse nun die Gegenseite anhören und Behördenakten einholen, sagte Gerichtssprecher Arnim Wegner. Der Eilantrag habe zwar keine aufschiebende Wirkung, eine Abschiebung vor dem Gerichtsentscheid sei allerdings unüblich. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag einem gleichartigen Eilantrag zugestimmt und die Abschiebung eines hochrangigen Funktionärs der Organisation „Kalifatsstaat“ vorerst gestoppt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen