Eilantrag von Kaplan

„Kalif von Köln“ will Ausweisung in die Türkei durch Gerichtsverfahren hinauszögern. Erfolg wahrscheinlich

KÖLN dpa ■ Gegen die Ausweisung des als „Kalifen von Köln“ bekannten Islamistenführers Metin Kaplan ist am Freitag beim Kölner Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Mit dem Antrag werde die Ausweisungsverfügung der Kölner Ausländerbehörde angefochten, sagte ein Gerichtssprecher. Kaplan führt den am Mittwoch verbotenen radikalislamischen Verband „Kalifatsstaat“ an. Mit dem Antrag will Kaplan einstweiligen Rechtsschutz gegen seine mögliche Abschiebung erwirken. Das Gericht müsse nun die Gegenseite anhören und Behördenakten einholen, sagte Gerichtssprecher Arnim Wegner. Der Eilantrag habe zwar keine aufschiebende Wirkung, eine Abschiebung vor dem Gerichtsentscheid sei allerdings unüblich. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag einem gleichartigen Eilantrag zugestimmt und die Abschiebung eines hochrangigen Funktionärs der Organisation „Kalifatsstaat“ vorerst gestoppt.