Eilantrag gescheitert: Auch Alice muss Daten speichern
Hansenet scheitert mit einem Eil-Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung beim Verwaltungsgericht Köln. Jetzt muss das Telekom-Unternehmen die Verbindungen seiner Kunden aufzeichnen.
FREIBURG taz | Das Hamburger Telekom-Unternehmen Hansenet (Markenname "Alice") muss bei der Vorratsdatenspeicherung mitmachen. Ein Antrag auf Eilrechtsschutz wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Hansenet kann aber noch Berufung einlegen.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland von der großen Koalition 2008 eingeführt - auf Vorgabe der EU. Seitdem wird sechs Monate lang gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Auch die Standortdaten von Mobiltelefonen werden festgehalten. Seit Anfang 2009 wird zudem registriert, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und wer wem gemailt hat. Inhalte werden dabei nicht erfasst. Die Daten werden bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert. Die Polizei kann nur im Verdachtsfall darauf zugreifen.
Gegen das Gesetz haben rund 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht. Per Eilbeschluss hat das Verfassungsgericht daraufhin im März 2008 angeordnet, dass die Vorratsdaten von der Polizei bis zur endgültigen Entscheidung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten benutzt werden dürfen.
Auch viele Telekomfirmen sind gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie ihnen hohe Kosten für Hard- und Software verursacht. Der Staat zahlt nur für einzelne Auskünfte eine Entschädigung, nicht aber für die Investitionskosten. Dies benachteiligt Firmen, bei denen die Polizei selten oder nie nach den gespeicherten Daten fragt.
Einige Firmen wie die British Telecom hatten deshalb beim Verwaltungsgericht Berlin Eilrechtsschutz gegen das Gesetz beantragt und auch erhalten. Sie müssen deshalb keine Vorratsdatenspeicherung durchführen. Bei Hansenet war das Berliner Gericht aber zu langsam. Hier hatte schon die Bundesnetzagentur in Bonn das Verfahren an sich gezogen. Die Netzagentur ist die Aufsichtsbehörde und forderte Hansenet auf, seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Zuständig für Klagen gegen die Netzagentur ist das Verwaltungsgericht Köln.
Im ersten Anlauf hatte Hansenet im Mai mit seiner Klage Erfolg, allerdings nur aus formalen Gründen. Einer erneuten Verfügung der Netzagentur muss Hansenet jetzt aber folgen, urteilten die Kölner Verwaltungsrichter.
Das öffentliche Interesse an effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung überwiege die Interessen der Firma, Kosten zu sparen. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Eilbeschluss die Speicherung der Daten nicht ausgesetzt, sondern nur deren Verwendung eingeschränkt. (Az.: 21 K 1107/09)
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