Eilantrag gegen Mietendeckel: Wackelt der Deckel?
Karlsruhe verhandelt einen Eilantrag gegen den Mietendeckel. Eine Entscheidung sei aber nicht nicht gefallen, heißt es.
Laut Berliner Morgenpost und Welt hätten die Richter bereits entschieden – und zwar im Sinne der Klägerin. Damit wäre die zweite Stufe des Mietendeckels zumindest vorerst gekippt. Auf Anfrage der taz bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Darstellung jedoch nicht. Stattdessen sagte ein Sprecher: „Es ist ein Eilantrag anhängig und das Verfahren in Bearbeitung.“ Eine Veröffentlichung der Entscheidung werde aber zeitnah, diese oder spätestens nächste Woche erfolgen.
Aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es ebenso: „Wir haben gehört, es ist noch nichts beschlossen.“ Richtig sei hingegen, dass die Verwaltung von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) eine Stellungnahme abgegeben habe. Dies berichtete auch die neue Staatssekretärin Wenke Christoph am Dienstag im Senat.
Der Eilantrag richtet sich nicht gegen die Mietabsenkung als solchen, sondern gegen den Verwaltungsaufwand, der damit einher gehe – vor allem im Hinblick darauf, dass die Mietabsenkungen mit der Grundsatzentscheidung über den Mietendeckel schon bald hinfällig sein könnten.
Beim Senat geht man davon aus, dass die Mieten für etwa 340.000 Wohnungen abgesenkt werden müssen. So viele Mieten sollen die zulässigen Höchstmieten um mehr als 20 Prozent überschreiten. Allein für 28.00 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden aktuell Mietsenkungsschreiben verschickt. Der größte private Vermieter der Stadt, die Deutsche Wohnen, gibt an, dass etwa 30 Prozent ihrer Wohnungen von der Absenkung betroffen wären.
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