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in kürze URTEIL: SCHEIDUNGEhemann geht leer aus

Ein wesentlich jüngerer Ehemann hat nach der Scheidung keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich, wenn seine Exfrau nur eine kleine Altersrente bezieht. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem gestern veröffentlichten Urteil. (dpa)

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