Edathy-Untersuchungsausschuss: Unbefriedigender Abschlussbericht
Der Ausschuss kritisiert die Generalstaatsanwaltschaft deutlich. Die SPD kommt dagegen sehr glimpflich davon. Die Opposition sieht keinen Aufklärungswillen.
In der Bewertung des von Eva Högl (SPD) geleiteten Ausschusses heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur: „Die Kommunikation zum Fall Edathy innerhalb der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion wurde inhaltlich verantwortlich geführt.“ Der Generalstaatsanwaltschaft Celle wird dagegen vorgeworfen, sie habe „unangemessen zögerlich“ agiert. Gerade angesichts der verdächtig häufigen Nachfragen von Edathys Anwalt bei verschiedenen Staatsanwaltschaften hätten die Ermittlungen schneller vorangetrieben werden sollen.
Zur Rolle des SPD-Abgeordneten Michael Hartmann, der Edathy laut dessen Aussage mehrfach geheime Informationen über die laufenden Ermittlungen geliefert hatte, äußert sich der Ausschuss zwar kritisch, aber vorsichtig. So heißt es in dem Text, die Vermutung, dass Hartmann Edathy schon am 15. November 2013 – also drei Monate vor der Hausdurchsuchung – gewarnt habe, „wurde durch die Beweisaufnahme des Ausschusses an vielen Stellen genährt, ohne dass jedoch hierfür ein zureichender Beleg vorliegt“.
Linke und Grüne schließen sich der Bewertung der Koalitionsparteien ausdrücklich nicht an. In einem gemeinsamen Sondervotum bescheinigen die Obleute Irene Mihalic (Grüne) und Frank Tempel (Linke) den Ausschussmitgliedern von SPD und Union einen „von Koalitionsdiplomatie begrenzten Aufklärungswillen“ in dieser Affäre. Sie stellen fest, das Verhalten der SPD-Bundestagsfraktion nähre die Vermutung, „dass der Abgeordnete Hartmann in der Edathy-Affäre Wissen hat, das der SPD und dort insbesondere dem Fraktionsvorsitzenden (Thomas) Oppermann schaden könnte.“ Hartmann hatte im Ausschuss anfangs noch ausgesagt, dann aber unter Berufung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht geschwiegen. Er war dann länger krankgeschrieben. Inzwischen ist er zurück im Bundestag.
Edathy hatte im Februar 2014 sein Mandat niedergelegt. Ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie wurde später gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!