EU will Verbraucherrechte stärken: Mit datenschutzfreundlichsten Grüßen
Die EU will die seit 1995 bestehenden Richtlinien zum Datenschutz grundlegend reformieren. Eine einheitliche Verordnung soll nationales Recht ablösen.
FREIBURG taz | Das Europäische Parlament (EP) will sich bei der anstehenden Datenschutzreform für starke Verbraucherrechte einsetzen. Darauf haben sich die sechs größten Fraktionen des Parlaments geeinigt. Am Montagabend wird der Innen- und Rechtsausschuss in Straßburg ein entsprechendes Mandat für die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat beschließen.
Der Datenschutz ist schon seit 1995 in der EU einheitlich geregelt. Bisher existiert allerdings nur eine EU-Richtlinie, die noch in nationales Recht umgesetzt werden musste. Das führte letztlich doch zu unterschiedlichen Datenschutzniveaus. Künftig soll es nur noch eine EU-Verordnung geben, die in der ganzen EU gilt.
Anfang 2012 hat die EU-Kommission einen Entwurf für diese Datenschutzverordnung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht ein hohes Datenschutzniveau vor, lässt aber viele Fragen offen. Über diesen Entwurf berieten seitdem parallel die Mitgliedstaaten im Ministerrat und die EU-Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP). Mit der jetzigen Entscheidung kommen die Beratungen im EP zum vorläufigen Abschluss. Von knapp 4.000 vorgelegten Änderungsvorschlägen wurden rund 90 für konsensfähig erachtet.
Datenschutzabkommen zwischen den Staaten
So sollen sich die Bürger künftig durch Einstellungen in ihrem Browser wirkungsvoll dagegen wehren können, dass ihr Surfverhalten zur Profilbildung benutzt wird. Auch müsse es die Möglichkeit geben, Dienste im Internet anonym oder unter Pseudonym zu nutzen. Unternehmen sollen ihre Software mit den datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen ausliefern, heißt es in einer Aufstellung über die Verhandlungsergebnisse.
Künftig sollen europäische Datenschutzstandards gelten, sobald Daten von EU-BürgerInnen verarbeitet werden – egal ob inner- oder außerhalb der EU. Die Weitergabe von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, etwa US-Geheimdienste wie die NSA, soll nur möglich sein, wenn ein spezielles Datenschutzabkommen mit diesem Land besteht. Provider sollen ihren Kunden Auskunft erteilen müssen, wenn sie Daten an Sicherheitsbehörden weiterleiten.
EU-Datenschutzgremium
In Streitfällen soll künftig ein EU-Datenschutzgremium entscheiden, so dass sich Unternehmen nicht mehr das Land mit den schwächsten Datenschutzbehörden aussuchen können. Bei Verstößen sollen Unternehmen bis zu 5 Prozent ihres Jahresumsatzes als Strafe zahlen. Da kann es bei Firmen wie Google um Milliarden gehen.
Der Grüne Jan Philipp Albrecht wird als Verhandlungsführer des EP in die Verhandlungen mit Ministerrat und EU-Kommission gehen. Diese können aber erst beginnen, wenn sich auch der Rat auf eine Position geeinigt hat. Das kann noch Monate dauern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Scholz und Pistorius
Journalismus oder Pferdewette?
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Eine ganz normale Woche in Deutschland
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin