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EU will Frauen schützen

Ministerrat und Europäisches Parlament einigen sichauf Gesetzgebung zum Schutz vor sexueller Belästigung

BRÜSSEL ap ■ Frauen in der EU sollen künftig besser vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geschützt werden. Dazu wird es EU-weit eine einheitliche Gesetzgebung geben, in der sexuelle Belästigung erstmals definiert wird. Zugleich sollen Opfer den Anspruch auf unbegrenzte Entschädigung erhalten und Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, so die EU-Kommission. Darauf einigten sich Ministerrat und Europäisches Parlament im Vermittlungsverfahren. EU-Arbeitskommissarin Diamantopoulou erklärte, mit der Richtlinie, die 2005 in Kraft treten soll, werde sexuelle Belästigung „endlich einen Namen haben im europäischen Recht“. Sexuelle Belästigung liege vor bei „verbalem oder physischem Verhalten sexueller Natur mit der Absicht, die Würde einer Person zu verletzen, besonders wenn dadurch ein einschüchterndes, feindliches, beleidigendes und störendes Umfeld geschaffen wird“.

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