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EU einigt sich auf neues AsylrechtNeue Standards, alte Verfahren

Nach 15 Jahren Verhandlungen hat die EU nun das Asylrecht vereinheitlicht. Auf Druck von CSU-Minister Friedrich bleibt aber das umstrittene „Flughafenverfahren“.

Das oft kritisierte Flughafenverfahren bleibt: Asylsuchender in der Unterkunft am Frankfurter Flughafen Bild: dpa

LUXEMBURG dpa | Nach fast 15 Jahre langen Verhandlungen hat sich die Europäische Union auf neue Asyl-Standards geeinigt. Die EU-Innenminister billigten am Freitag in Luxemburg ein Gesetzespaket zur Reform der europäischen Asylpolitik. Fünf Rechtstexte sollen sicherstellen, dass Verfolgte überall in der EU dieselben Regeln vorfinden und besseren Schutz erhalten. Die neuen Vorgaben sollen Mitte des Jahres in Kraft treten.

In der Praxis wird vieles leichter: Asylverfahren werden verkürzt und sollen in der Regel nur noch sechs Monate dauern. Der Schutz für Minderjährige wird erhöht, Bewerber erhalten bessere Einspruchsrechte in ihrem Verfahren. Nach wie vor sind Asylanträge in dem Land zu bearbeiten, in dem der Bewerber erstmals in die EU einreist (Dublin-Verordnung).

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström geht davon aus, dass Asylverfahren künftig „fairer, schneller und besser“ entschieden werden können. Im vergangenen Jahr wurden 330.000 Asylanträge in der EU gestellt.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte die Reform und sagte, die Europäische Union verfüge nun „über das weltweit modernste Flüchtlingsrecht mit hohen Standards“.

Auf Druck von Deutschland blieb das sogenannte Flughafenverfahren, mit dem offenkundig aussichtslose Antragsteller rasch ausgewiesen werden können, erhalten. Im Kampf gegen Kriminelle bekommen Polizei und Justiz Zugriff auf die Datenbank Eurodac, in der Fingerabdrücke von Asylsuchenden drei Jahre lang gespeichert werden. Das Europaparlament wird in der nächsten Woche das Asylpaket noch formal verabschieden, was als gesichert gilt.

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3 Kommentare

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  • R
    Rosa

    Was genau soll jetzt am "Flughafenverfahren" umstritten sein?

     

    Ist doch normal, daß offenkundig aussichtslose Antragsteller und Kriminelle rasch ausgewiesen werden, oder?

     

    Oder besser erstmal alle jahrelang mit Hartz-4 durchfüttern?

  • F
    Fragezeichen

    von Wunschdenken:

    Noch neine Korrektur: eine Ausweisung gibt es im Flughafenverfahren nicht.

     

    Frage an Sie, was geschieht dann mit den Leuten, die am Flughafen festgehalten werden ?

     

    Wenn es keine Ausweisungen gibt im Flughafenverfahren, dann könnte man den Leuten diese Art Gefängnis ersparen.

  • W
    Wunschdenken

    Durch die neuen Regelungen wird vieles komplizierter, nicht einfacher. Wer sich dazu eine Meinung bilden will, der braucht nur die neue Asylverfahrensrichtlinie oder die neue Dublin-Verordnung zu lesen. Dass Asylverfahren regelmäßig in sechs Monaten abgeschlossen sein sollen, steht schon in der alten Asylverfahrensrichtlinie von 2005, das ist also nichts Neues. Neu ist, dass diese Frist in schwierigeren Fällen um bis zu zwölf Monate verlängert werden kann (das macht dann zusammen 18). Die Regelungen zum Grenzverfahren (darunter fällt auch das Flughafenverfahren) sind mit ihren Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen besonders kompliziert geraten. Die Flughagfenverfahren werden übrigens länger dauern als bisher, weil die neue Asylverfahrensrichtlinie längere Fristen als das deutsche Recht vorsieht. Noch neine Korrektur: eine Ausweisung gibt es im Flughafenverfahren nicht.