Mehr Kontrolle für Amazon und Co

Ein neues Gesetz der EU soll Verbraucherrechte stärken. Das werden zum Beispiel Nut­ze­r:in­nen von Messengerdiensten wie Whatsapp und Signal merken

Von Svenja Bergt

Große Tech-Konzerne werden künftig in der Europäischen Union strenger reguliert. Die Ver­hand­le­r:in­nen von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission einigten sich in der Nacht zu Freitag auf den Digital Markets Act (DMA), der von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erst vor etwas mehr als einem Jahr angeschoben wurde.

Das Gesetz ist eines von mehreren der EU zur Plattformregulierung. Es ist eine Reaktion auf die zunehmende Macht von Plattformen wie Google, Amazon oder Meta mit Facebook, Whatsapp und Instagram. Diese bauen zunehmend umfassendere Ökosysteme auf, an denen Nut­ze­r:in­nen nur schwer vorbeikommen. Zwar kann die EU-Kommission mit Mitteln des Kartellrechts gegen die Unternehmen vor­gehen. Doch die Verfahren ziehen sich über Jahre hin – zu lang in Zeiten des sich schnell entwickelnden Internets.

So zielt das neue Gesetz auf schärfere Regeln für sogenannte „Gatekeeper“ mit einer besonders starken Marktposition ab. Für sie sollen künftig Verhaltensvorschriften etwa hinsichtlich des Umgangs mit Kundendaten gelten.

Betroffene Unternehmen sollen ihre eigenen Angebote nicht mehr auf Kosten der Konkurrenz bevorzugen dürfen. So muss beispielsweise Apple auch andere App-Stores als den hauseigenen zulassen, andere Zahlungssysteme erlauben und die Löschung vorinstallierter Apps ermöglichen. Google muss Android-Nutzer:innen die Verwendung von Alternativen zu seiner Suchmaschine, seinem Navigationsdienst oder seinem Browser erleichtern. Plattformen wie Amazon sollen nicht mehr Daten vonseiten ihrer Unternehmenskunden abgreifen dürfen, um sie für ihre eigenen Konkurrenzangebote zu verwenden. Die Plattformen brauchen zudem eine extra Zustimmung der Nutzer:innen, um Daten über mehrere Dienste hinweg zu verknüpfen.

Außerdem sollen die großen Messengerdienste wie Whatsapp oder Facebook Messenger mit kleineren Anbietern zusammenarbeiten müssen, wenn diese es wünschen. Nut­ze­r:in­nen könnten so erstmals Nachrichten oder Videos über verschiedene Dienste hinweg verschicken. Als Bußgelder sind bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes möglich. Bei wiederholten Verstößen drohen bis zu 20 Prozent.

„Der Erfolg des DMA steht und fällt jedoch mit der Durchsetzung“, sagt Felix Duffy von LobbyControl. Außerdem seien weitere Schritte nötig, so müsse etwa personalisierte Werbung beschränkt werden und die Entflechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Die neuen Regeln müssen noch vom EU-­Parlament und den Mitgliedstaaten besiegelt werden. Das gilt als Formsache. Sie sollen spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten. (mit rtr und afp)