■ EU-Richtlinie: Sport im Fernsehen bleibt kostenlos
Straßburg (dpa/taz) – Die europäischen Fernsehzuschauer müssen für die Übertragung von Top- Ereignissen auch künftig keine zusätzlichen TV-Gebühren zahlen. Das Europaparlament hat der lange Zeit umstrittenen EU-Richtlinie über das Fernsehen ohne Grenzen am Dienstag zugestimmt.
Die Fernsehrichtlinie soll garantieren, daß innerhalb der Europäischen Union hochkarätige Sportereignisse wie die Olympischen Spiele oder Fußball-Weltmeisterschaften unverschlüsselt und ohne Extra-Gebühren wie beim Pay-TV oder Pay per view im Fernsehen empfangen werden können. Die EU-Mitgliedsländer können Listen mit wichtigen Wettkämpfen aufstellen, die nicht verschlüsselt werden dürfen und der Allgemeinheit über offene Kanäle zugänglich sein sollen. Derartige Watch-Listen gibt es bereits in acht EU-Ländern (darunter Großbritannien und Frankreich), in Deutschland hält man sich zurück. Die Rechte für die Fußball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 liegen bei Leo Kirch, der durch eine entsprechende Liste wohl gezwungen würde, alle Spiele unverschlüsselt zu zeigen.
Ein anderer Punkt der Richtlinie betrifft den langjährigen Streit, ob Sender verpflichtet werden, 50 Prozent ihrer Programme aus Europa zu beziehen. Hier setzten sich die Gegner einer Quotenregelung durch. In dem vorliegenden Text ist ein unverbindlicher Anteil europäischer Produktionen, „wenn immer möglich“, vorgesehen. Keine eindeutigen Bestimmungen enthält die Richtlinie über Teleshopping und den Anti-Gewalt- Chip zum Schutz von Minderjährigen. Verbindlich vorgesehen ist jetzt ein akustisches oder optisches Signal vor der Ausstrahlung jugendgefährdender oder pornographischer Sendungen.
Bis Ende Juni soll der EU-Ministerrat die Richtlinie verabschieden. Anschließend haben die EU- Mitglieder 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzuwandeln. Deutschland hatte sich bei der Sitzung des Vermittlungsausschusses zwischen Europaparlament und EU-Ministerrat gegen die Richtlinie ausgesprochen, weil Fernsehbestimmungen Ländersache sind.
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