EU-Parlament zu Urheberrecht: Panoramafreiheit bleibt
Die Aufregung um einen Urheberschutz für Fotos vor öffentlichen Gebäuden hat sich gelegt. Das EU-Parlament hat sich für die Freiheit des Fotografierens entschieden.
Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.
Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt im Herbst von der EU-Kommission. Damit soll die bisherige Richtlinie von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst werden. „Damals gab es weder Smartphones noch YouTube oder Facebook. Der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide zugenommen“, sagte Reda.
Großer Protest im Netz
Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit harmlosen Urlaubsfotos angreifbar zu machen, nur weil das Bild neben einer Werbeanzeige auf Facebook erscheinen könnte.
Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada ausgelöst. Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche Nutzung von Fotos an die Einwilligung der Urheber gekoppelt, entsprechend der Gesetzeslage in Frankreich. Dafür waren zunächst auch Christdemokraten und Sozialdemokraten. Dem Proteststurm im Netz setzten sie aber nichts entgegen.
In dem Parlamentsbeschluss ging es aber nicht nur um die Freiheit, vor Sehenswürdigkeiten Selfies zu machen. „Insgesamt ist der Bericht trotz einiger Makel ein Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Urheberrechtsreform“, lautet das Urteil der Berichterstatterin Reda. Sie freute sich darüber, dass dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus Deutschland und Spanien in dem Bericht nicht der Weg nach Europa bereitet wurde.
Den Netzaktivisten in Deutschland fällt die in dem Report formulierte Rechtsänderung nicht deutlich genug aus: „Das EU-Parlament hat sich leider eher für ein Reförmchen als für eine Reform des Urheberrechts ausgesprochen“, erklärte der Verein Digitale Gesellschaft. „Wir vermissen ein klares Nein zum Geoblocking ebenso wie ein Ja zu Fair Use und einem Recht auf Remix. Ein Urheberrecht, das fit für das digitale Zeitalter ist, sieht anders aus“, sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
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