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EU-Parlament will strenges KlontierverbotKein Dolly-Gulasch in Europa

Härter als die EU-Kommission: Die Europa-Abgeordneten wollen den Import von Klontieren untersagen. Auf den Esstisch sollen sie auch nicht gelangen.

Hat es immerhin in die Vitrine eines Museums geschafft: Das weltweit erste Klontier, Schaf Dolly. Foto: dpa

Brüssel taz | Das Europaparlament will das geplante Klonverbot für Nutztiere in der EU spürbar verschärfen. In einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Verordnung fordern die Abgeordneten, auch den Import von geklonten Tieren und ihren Nachkommen zu untersagen. Zudem sollen Lebensmittel, die mit geklonten Tieren hergestellt werden, untersagt werden. Die EU-Kommission hatte nur ein fünfjähriges Moratorium für das Klonen vorgeschlagen.

Zur Begründung verwiesen die Parlamentarier auf eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit aus dem Jahre 2008, wonach das Klonen bedenklich für die Tiergesundheit und den Tierschutz ist. So leiden die Muttertiere oft unter Funktionsstörungen der Plazenta. Es kommt zu schweren Geburten, da die Nachkommen besonders bei Rindern unnatürlich groß sein können. Die Klontiere selbst sterben häufig bereits vor, während oder kurz nach der Geburt an Herz-Kreislauf-Versagen oder Problemen beim Atmen. Die EU-Behörde hat diese Feststellung auch 2009 und 2010 bestätigt.

Die Abgeordneten bewegen sich also auf wissenschaftlich abgesicherten Terrain. „Außerdem ist noch ungeklärt, welche Auswirkungen geklonte Lebensmittel auf unsere Nahrungsmittelsicherheit haben können“, gibt der grüne Abgeordnete Claude Turmes zu bedenken.

Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete Susanne Melior. Nun hätten die Verbraucher Gewissheit: „In den Regalen europäischer Supermärkte landet kein Klonfleisch.“ Das Parlament habe den „halbherzigen Vorschlag“ der EU-Kommission deutlich verbessert“. Diese will es dennoch bei einem letztlich unverbindlichen Moratorium belassen – und schiebt wirtschaftliche Argumente vor.

Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis beharrte vor der Abstimmung auf seiner Position. Vor allem die geforderte Nachverfolgbarkeit von Klonen lehnte er ab. Dies würde einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern und die Lebensmittelpreise in die Höhe treiben. Die Vorlage geht nun an den Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind. Bisher zeichnet sich dort keine klare Linie ab.

Das Parlament und der Ministerrat entscheiden über die Frage gemeinsam. Damit das Klonverbot verabschiedet werden kann, müssen sich beide Gremien auf eine Position einigen. Im Europaparlament wird mit langen Verhandlungen gerechnet.

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2 Kommentare

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  • Was, außer dem Emo-Plärr-Begriff "Klonfleisch", könnte denn der menschlichen Gesundheit, Verdauung usw. konkret passieren?

    • @ioannis:

      Simple Antwort: Klone sind in der Regel mitnichten 100%ige Kopien des Originals, dazu ist der Mensch kaum fähig. Gut möglich, das beim Kopieren ein Fehler aufgetreten ist und die geklonten Zellen Gifte produzieren, die sich anschließend im Menschen ansammeln.