EU-Parlament stimmt gegen Roaming: Auslandsgespräche werden günstiger

Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb Europas. Doch es bleiben Lücken und Vorbehalte.

Eine Frau am Strand telefoniert

Die Lieben daheim mit Schwärmereien vom griechischen Traumstrand neidisch machen? Unbezahlbar! Foto: dpa

BRÜSSEL/BERLIN rtr/taz | Roaming-Gebühren für Telefonate und Datennutzung im EU-Ausland sollen ab Mitte 2017 der Vergangenheit angehören. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für eine Abschaffung der Gebühren ab Juni 2017. Die Abgeordneten billigten damit einen Kompromiss mit den EU-Mitgliedsländern, die sich für eine längere Übergangsfrist ausgesprochen hatten. Ursprünglich wollte die EU-Kommission ein Verbot der Roaming-Gebühren bereits Ende 2015.

Ab dem 30. April 2016 werden die Roaming-Gebühren zunächst gesenkt: So soll der Aufschlag dann höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen betragen. Die Botschafter der EU-Staaten haben die Regeln bereits gebilligt, der EU-Rat als Vertretung der Mitgliedsländer muss noch zustimmen.

Es gibt jedoch noch einige Vorbehalte: Bevor die Gebühren tatsächlich wegfallen, muss die Kommission eine Neuregelung für die Großhandelstarife finden. Dabei geht es um die Gebühren, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen, wenn Kunden Netze im Ausland nutzen. „Wieder einmal ist das Aus der Roaming-Gebühren mit einem großen Aber versehen worden“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Zudem soll es eine sogenannte Fair-Use-Klausel geben. Sie soll verhindern, dass sich Nutzer einen günstigeren Vertrag in einem anderen EU-Land besorgen und für den Anbieter damit hohe Kosten durch das Telefonieren im Heimatland verursachen.

Wo die Grenze zwischen einer als legitim betrachteten Nutzung im Urlaub und einer als missbräuchlich eingestuften Nutzung verläuft, ist unklar. Möglich ist daher, dass auch Berufspendler oder Mobilfunknutzer, die an einer Landesgrenze leben, das zugestandene Kontingent überschreiten – und weiterhin für das Roaming zahlen müssen.

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