EU-Kontrollen zu Rechtsstaatsverstößen: Misstrauen gegen die Neue

Alle EU-Staaten sollen auf rechtsstaatliche Verstöße geprüft werden. Damit will man verhindern, dass die neue Kommission zu lasch mit Polen umgeht.

Ursula von der Leyen

Die Zweifel an ihrer Standfestigkeit hatte von der Leyen selbst geweckt Foto: ap

BRÜSSEL taz | Polen und Ungarn sollen nicht mehr allein am Brüsseler Pranger stehen. Künftig könnten alle 28 EU-Staaten regelmäßig auf Verstöße gegen Rechtsstaat und Demokratie untersucht werden. Dies hat die (alte) EU-Kommission vorgeschlagen – um Zweifel auszuräumen, dass die neue Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) künftig ein Auge zudrücken und vor allem Polen schonen könnte.

Die Zweifel an ihrer Standfestigkeit hatte von der Leyen selbst geweckt. Vor ihrer Wahl wollte sie sich zunächst nicht auf ein hartes Vorgehen gegen Polen festlegen. Dann kündigte sie zwar an, bei Verstößen gegen den Rechtsstaat durchzugreifen. Bei ihrer Wahl am Dienstag stützte sie sich jedoch auch auf Stimmen der polnischen Regierungspartei PiS, die den Rechtsstaat gezielt aushöhlt.

Seither machen in Brüssel Gerüchte über einen möglichen „Deal“ mit Warschau die Runde. Genährt werden sie durch Berichte über Verhandlungen in letzter Minute, die CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und Bundeskanzlerin Angela Merkel geführt haben sollen, um von der Leyens Wahl zu sichern.

Die Zweifel haben auch ein Treffen der Europaminister am Donnerstag in Brüssel überschattet. Europastaatsminister Michael Roth (SPD) forderte von der Leyen auf, bei der Rechtsstaatlichkeit ernst zu machen. „Wir erwarten, dass diese zentralen Punkte auch elementarer Bestandteil des Arbeitsprogramms der nächsten Kommission werden“, sagte er.

Nötig seien „klare Verfahrensregeln“

Allerdings tut sich nicht nur die EU-Kommission schwer damit, die Grundwerte zu sichern. Auch der Rat, die Vertretung der 28 EU-Länder, hat versagt. So wird das laufende Artikel-7-Verfahren gegen Polen, bei dem es um die umstrittene Justizreform geht, immer weiter verschleppt. Die Minister ermahnen die Regierung in Warschau zwar regelmäßig, doch Sanktionen sind nicht in Sicht.

Die EU-Kommission hat deshalb vorgeschlagen, die Strafverfahren zu straffen. Nötig seien „klare Verfahrensregeln“, welche „den Entscheidungsprozess verbessern“. Bisher laufen Rechtsstaatsverfahren in drei Stufen, erst in der letzten sind Sanktionen möglich. Allerdings wurde gegen Polen und Ungarn bisher nicht einmal die erste Stufe erreicht, die bloß eine Warnung vorsieht.

Auch beim Ministertreffen am Donnerstag zeichnete sich kein Fortschritt ab. Polen verteidigte eine umstrittene Disziplinarregelung für polnische Richter. Polens Europaminister Konrad Szymansk sagte, die Änderungen „stellen auf keine Art eine Bedrohung für die richterliche Unabhängigkeit dar“. Er widersprach damit der EU-Kommission – der Streit dreht sich im Kreis.

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