EU-Kommission vor der Wahl: Verfahren gegen Meta
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Facebook-Mutter Meta eingeleitet. Auch wegen möglicherweise manipulativer Werbung vor der Europa-Wahl.
Die EU-Kommission habe das Verfahren eingeleitet, um die europäischen Bürger*innen „vor gezielter Desinformation und Manipulation aus Drittländern zu schützen“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Besonders in Zeiten demokratischer Wahlen“ müssten große Plattformen wie Instagram und Facebook „ihren Verpflichtungen nachkommen“.
Die Kommission wirft Meta vor, irreführende Beiträge nicht konsequent genug zu löschen. „Täuschende Werbung ist ein Risiko für unsere Online-Debatte und letztlich für unsere Rechte als Verbraucher und Bürger“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Auf den Plattformen Instagram und Facebook mangele es „an Transparenz bei der Werbung und den Moderationsverfahren für Inhalte“.
Der Konzern sorgt nach Einschätzung aus Brüssel zudem dafür, dass bestimmte politische Beiträge grundsätzlich weniger oft angezeigt werden. Mit dieser Kontrolle über die Inhalte untergrabe Meta die nötige Transparenz und die freie Meinungsbildung der Nutzenden, teilte die Kommission weiter mit.
Mieser Zugang für Forscher*innen
Außerdem will Meta demnach noch in diesem Jahr die Funktion „Crowd Tangle“ auslaufen lassen, mit der die Verbreitung politischer Beiträge auf den Plattformen öffentlich einsehbar ist – etwa für Forscher, Journalisten und Wahlbeobachter. „Gerade in Zeiten von Wahlen sollte der Zugang zu solchen Werkzeugen erweitert werden“, teilte Brüssel weiter mit. Die Kommission gibt Meta nun fünf Tage Zeit, um mit einer Alternative zu „Crowd Tangle“ zu reagieren.
Der US-Konzern teilte mit, Meta habe für seine Plattformen „ein gut etabliertes Verfahren, um Risiken zu identifizieren und abzuschwächen“. Das Unternehmen werde die „Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission fortsetzen und sie über weitere Einzelheiten dieser Arbeit informieren“.
Es ist das fünfte Mal, dass Brüssel ein Verfahren nach dem EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) einleitet. Die Richtlinie verpflichtet Online-Plattformen unter anderem, Falschinformationen und Gewaltdarstellungen schneller zu löschen und die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenzulegen.
Bislang laufen in Brüssel unter anderem Verfahren gegen die Videoplattform Tiktok und den Onlinedienst X. Tiktok wird zudem vorgeworfen, Minderjährige nicht ausreichend vor Suchtgefahren auf der Plattform zu schützen. In einem weiteren Verfahren ermittelt die Kommission gegen den Online-Händler AliExpress wegen des Vertriebs mutmaßlich gefälschter Arzneimittel.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Scholz bezeichnet russischen Raketeneinsatz als „furchtbare Eskalation“
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen