EU-Kommission für Vorratsdatenspeicherung: Klage vor Europäischem Gerichtshof
Mit einer Klage will die EU-Kommission Deutschland zu einem neuen Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen. Es droht ein Millionen-Bußgeld.

BRÜSSEL dpa | Im Streit um die Speicherung von Telekom-Daten auf Vorrat steht Deutschland in der kommenden Woche eine Klage der EU-Kommission ins Haus. Die EU-Behörde will am nächsten Donnerstag (31. Mai) bekanntgeben, in dieser Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, verlautete am Freitag aus Kommissionskreisen in Brüssel.
Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission diesen Schritt wegen der fehlenden Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland angekündigt. Am Ende einer solchen Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen.
Der EU-Kommission reichen die Zusagen der Bundesregierung nicht aus. Der Vorwurf lautet, dass Deutschland die europäische Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hat. Sie sieht die Speicherung von Daten von Telefon- und Internetdaten zu Fahndungszwecken vor. Ende April war eine letzte von Brüssel gesetzte Frist zur Neuregelung abgelaufen. Mit der Klage will die EU-Kommission nun die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
Union und FDP können sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, seit das Bundesverfassungsgericht die alte deutsche Regelung im März 2010 verworfen hatte. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist die Klage wegen des VW-Gesetzes.
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