EU-Kommissarin zu Roaming-Gebühren: Mit Flatrate ins Ausland
EU-Kommissarin Neelie Kroes will, dass Mobilfunk-Kunden fürs Roaming nicht zusätzlich zahlen müssen. Doch der Zeitplan ist knapp.
BERLIN taz | Für Reisende ist es ein Ärgernis – und dazu eines, das sehr teuer werden kann: Roaming-Gebühren, die bei Telefonaten oder der Internet-Nutzung über das Handy im Ausland anfallen. Nachdem die EU-Kommission in den vergangenen Jahren bereits eine Deckelung der Preise durchgesetzt hat, fordert die zuständige Kommissarin Neelie Kroes nun einen größeren Schritt: Sie will die Roaming-Gebühren ganz abschaffen.
„Gerade in einem Bereich wie der Telekommunikation gibt es keinen Platz für Grenzen“, sagte Kroes in einer Rede vor dem zuständigen Parlamentsausschuss am Donnerstag. Europa solle in dieser Hinsicht zu einem gemeinsamen Markt werden. Die Kommissarin schlug vor, ein entsprechendes Gesetzespaket um Ostern nächsten Jahres zu verabschieden.
„Der Vorschlag, die Roaming-Gebühren ganz abzuschaffen, ist der logische nächste Schritt“, sagt Lina Ehrig, Referentin Telekommunikation beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Für den Verbraucher würde das nicht nur zu niedrigenen Kosten, sondern auch zu mehr Transparenz führen.
Denn derzeit sei für Kunden oft nicht auf den ersten Blick klar, wie viel sie im Ausland für welchen Dienst zahlen müssen. Den Zeitplan der Kommissarin hält Ehrig allerdings für ehrgeizig. „Aber das hat sicher auch etwas mit der anstehenden Europawahl zu tun.“ Das Europäische Parlament wird im kommenden Mai neu gewählt.
Zuletzt waren im Juli vergangenen Jahres neue Obergrenzen in Kraft getreten. Aktuell darf, wer mit seinem Handy mit heimischer SIM-Karte im EU-Ausland telefoniert, pro Minute höchstens mit 29 Cent zur Kasse gebeten werden, ankommende Anrufe dürfen bis zu acht Cent kosten. Wer im Internet surft oder mails herunterlädt, zahlt maximal 70 Cent pro Megabyte. Dazu kommt immer die je nach Land unterschiedlich hohe Mehrwertsteuer. Summieren sich die Gebühren auf 50 Euro, erhält der Nutzer eine Nachricht.
Die Preise gelten unabhängig davon, ob mit dem Kunden über einen Vertrag abgerechnet wird oder er eine Prepaid-Karte im Handy hat. Ausgenommen sind Sondertarife. Auch außerhalb des EU-Auslands – also etwa in der Schweiz oder der Türkei – greift die Deckelung nicht.
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