EU-Kartellverfahren gegen Suchmaschine: Googles Suche wird untersucht
Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Google eingeleitet. Geprüft wird, ob die Firma ihre marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht hat.
BRÜSSEL dapd/dpa | Der US-Internetkonzern Google ist ins Visier der EU-Kommission geraten. Wie die Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte, wird sie ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche einleiten.
Die EU-Kommission folgt damit nach eigenen Angaben Beschwerden von Suchdienst-Anbietern über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen von Google, zusammen mit einer möglicherweise bevorzugten Platzierung von Googles eigenen Diensten.
Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um unbezahlte Suchergebnisse und zum anderen um Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google-Suchergebnissen gezeigt werden.
Die EU-Kommission will den Angaben zufolge untersuchen, ob Google eine marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte, indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten in Wettbewerb stehenden Diensten in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt hat.
Die Untersuchung der Kommission werde sich zudem auf Vorwürfe konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Darüber hinaus will die Kommission das Bestehen etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen untersuchen.
Falls die Wettbewerbshüter im Laufe des Verfahrens ihre Vorwürfe erhärten können, droht Google ein hohes Bußgeld. Die Brüsseler Verfahren haben keine Fristen. Derzeit könnten noch keine Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden, schrieb die Kommission. Der Fall habe aber nun Vorrang. Google ist der weltgrößte Suchmaschinenbetreiber.
Nach EU-Wettbewerbsregeln dürfen Unternehmen, die einen großen Teil des Marktes kontrollieren, diese Position nicht zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten ausnutzen. Im vergangenen Jahrzehnt war die Kommission gegen den Softwarehersteller Microsoft vorgegangen und hatte Strafen in Milliardenhöhe verhängt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen