Zwischen 2006 und 2020 bekamen viele Familien von EU-Ausländer*innen kein Kindergeld. Das war falsch, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Künftig haben nicht arbeitende EU-Ausländer erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialleistungen. Als „Verrat an der europäischen Idee“ kritisiert dies die Opposition.
Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles vor.
Für Nicht-EU-Bürger in Deutschland soll der Anspruch auf Sozialhilfe frühestens nach fünf Jahren bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Arbeitsministerin vor.
Je länger EU-Bürger sich legal in einem anderen EU-Staat aufhalten, desto schwieriger die Ausweisung. Doch wer ins Gefängnis muss, kann abgeschoben werden.
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