ENERGIEWENDE: Windräder gegen Bürgerwillen
In der Gemeinde Meezen im Naturpark Aukrug dürfen trotz ablehnendem Bürgerentscheid Windkraftanlagen aufgestellt werden. Die Initiatoren fühlen sich von der Landesplanung überrumpelt.
Die Fläche war einfach plötzlich da. Als im Mai 2012 die schleswig-holsteinische Landesregierung den zweiten Entwurf ihrer Pläne vorstellte, wo im Land überall Windräder gebaut werden dürfen, da gab es auf den Planungskarten auch eine Markierung im Gebiet der Gemeinde Meezen. Rund 34 Hektar des 370-Einwohner-Dorfes im Naturpark Aukrug sollen zur Windeignungsfläche werden, als Ergänzung zu einem Gebiet in einer Nachbargemeinde. Das lehnt eine Initiative um den Meezener Hartmut Ralf ab. Sie organisierte einen Bürgerentscheid, gewinnt ihn – und hat den Kampf gegen die Windmühlen wohl doch verloren. Am Freitag machen die Piraten im Kieler Landtag diesen Fall zum Thema.
Denn die Gruppe hat es schwerer als Windkraftgegner andernorts. Nachdem die Landesregierung im Mai ihre überarbeiteten Pläne vorstellte, ist eine Anhörungsfrist von sechs Wochen vorgesehen. Denn vielerorts werden die Flächen ja schon zum zweiten Mal diskutiert. Aber eben nicht in Meezen.
„Wir sind davon völlig überrascht worden“, sagt Ralf. Denn: Vorgeschlagen hatten diese Fläche weder die Gemeinde noch der Kreis – wie es sonst üblich war. Auch im ersten Entwurf der Landesregierung tauchte das Gebiet in Meezen nicht auf. Doch es schien zunächst so, als wäre die politische Unterstützung in dem Dorf im Süden des Kreises Rendsburg-Eckernförde kein Problem. Einstimmig stimmt Mitte Juni die Gemeindevertretung der Aufnahme zu.
Doch die Windkraft-Initiative aus dem Naturpark Aukrug protestiert gegen diesen Beschluss. Sie bemängelt, dass mit dem Bau von Windkraftanlagen in den Naturpark eingegriffen wird, die Vögel und Fledermäuse in diesem geschützten Gebiet in Gefahr geraten. Die Windkraft-Gegner sorgen sich auch um das Landschaftsbild und haben keine Lust auf den Lärm der Anlagen und den Schattenwurf. Den Bürgerentscheid über die Windeignungsfläche gewinnen die Gegner – mit 137 zu 118 Stimmen. Doch er findet erst am 11. November statt. Das ist weit nach dem offiziellen Anhörungszeitraum und eine Woche nach dem die Landesregierung auf einer Kabinettssitzung die neuen Regionalpläne beschlossen hat, in denen die Windeignungsflächen festgehalten sind. Am 17. Dezember werden sie rechtskräftig.
„Uns sind die Rechte genommen worden“, sagt Ralf von der Initiative. Ein Bürgerentscheid habe aufgrund der Fristen nicht schneller stattfinden können, sagt er und verlangt, dass die Flächen wieder aus den Plänen genommen werden. „Die Regierung weist die Flächen gegen den Willen der Bürger aus.“
Das sieht die Landesregierung anders: „Die rechtliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Meezen ist durch ihr hierfür kommunalverfassungsrechtlich vorgesehenes Organ erfolgt“, sagt Lars Bethge, Sprecher der Staatskanzlei. In einer Stellungnahme zu einer ähnlichen Kritik schrieben die Beamten: „Die Landesplanung ist nicht verpflichtet, die Beteiligungsfristen so zu gestalten, dass in jedem Fall noch Bürgerentscheide stattfinden können“.
Mit der Skepsis gegenüber der Fläche in Meezen ist Ralf nicht allein. Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde wandte sich an die Landesplaner in der Staatskanzlei: Er bat darum, wegen des Naturschutzes die Fläche um 40 Prozent zu verkleinern. Das Kieler Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde überzeugt das nicht. Der Vorschlag sei „fachlich nicht weiter hinterlegt“ gewesen, schreibt die Sprecherin. Es seien aber artenschutzfachliche Vorbehalte und Prüferfordernisse formuliert worden. Die sind wirksam, wenn es tatsächlich Bauanträge für die Errichtung von Windkraftanlagen in Meezen gibt. Im Genehmigungsverfahren muss nun besonders geprüft werden, was das für Auswirkungen auf den Schwarzstorch, den Weißstorch, den Seeadler, den Uhu, den Rotmilan sowie das Fledermausvorkommen hat. Die zu erwartende Folge: Auflagen.
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