Durchsuchung der „Berliner Morgenpost“: Journalisten sind empört
Wegen des Verdachts der Beamtenbestechung durchsucht die Berliner Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und eine Privatwohnung. Medienvertreter sind ungehalten.
Bild: dapd
BERLIN epd | Die Berliner Morgenpost will sich gegen die Durchsuchung ihrer Redaktion juristisch wehren. Eine Durchsuchung am Donnerstag sei grob unverhältnismäßig und rechtswidrig, schrieb Chefredakteur Carsten Erdmann in der Freitagsausgabe der Zeitung. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen einen der Redakteure weise die Redaktion klar zurück.
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Berlin im Rahmen von Ermittlungen den Arbeitsplatz eines Reporters in der Redaktion der Berliner Morgenpost durchsucht. Ihm wird Beamtenbestechung vorgeworfen. Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte im Berliner Tagesspiegel, Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen eines solchen Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“.
Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, bestätigte auf epd-Anfrage, dass am Donnerstag sowohl der Arbeitsplatz des Reporters als auch dessen Privatwohnung durchsucht worden seien. Dabei seien Computer und andere Beweismittel sichergestellt worden, die aber noch nicht ausgewertet seien. Hintergrund der Durchsuchung sei die Weitergabe von Informationen aus einem Ermittlungsverfahren. Dieses steht nach Medieninformationen im Zusammenhang mit der Berliner Rockerszene.
Die Pressefreiheit genießt verfassungsrechtlichen Schutz. Journalisten müssen ihre Quellen nicht offenlegen. Durchsuchungen in Redaktionsräumen sind Ausnahmen, die in der Regel bei Medienvertretern auf massive Kritik stoßen. Zuletzt hatten im September 2005 Durchsuchungen bei dem Magazin Cicero für breite Empörung gesorgt.
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