■ Pionierleiter: Dürfen Lehrer sein
Kassel (AFP) – Ehemalige Freundschaftspionierleiter der DDR dürfen weiter als Lehrer arbeiten. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Kassel sind sie dafür nicht schon allein deshalb ungeeignet, weil sie „nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen bei der Verwirklichung der Staatsziele der DDR mitzuwirken“ hatten. Die Freundschaftspionierleiter seien „in den einheitlichen sozialistischen Bildungsauftrag eingebunden“ gewesen, ohne eine „hervorgehobene Funktion“ auszuüben, begründete das BAG sein jetzt veröffentlichtes Urteil. In oberster Instanz gaben die Kasseler Richter damit der Kündigungsschutzklage einer Lehrerin an einer sächsischen Behindertenschule statt. Der Freistaat habe nicht nachgewiesen, daß sie sich nicht zum Grundgesetz bekenne. Der bloße Hinweis auf ihre frühere Stellung als Freundschaftspionierleiterin reiche nicht aus, so das BAG. Um anzunehmen, ein Pionierleiter habe sich besonders mit dem SED- Staat indentifiziert, bedürfe es aber in jedem Einzelfall „zusätzlicher Umstände“ über die bloße Funktion hinaus.
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