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Drosten hat nicht gezielt getäuscht

Das Landgericht Hamburg verbietet dem Physiker Wiesendanger einige Aussagen über den Virologen

Der Berliner Charité-Chef­virologe Christian Drosten hat im Rechtsstreit mit dem Physiker Roland Wiesendanger einen Teilerfolg erzielt. Drosten war gegen einzelne Aussagen Wiesendangers in einem Interview mit dem Magazin Cicero vorgegangen, das Landgericht Hamburg hat mit einer einstweiligen Verfügung nun die Verbreitung einiger Aussagen untersagt, so ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Andere Aussagen sind nach Ansicht der Richter von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Wiesendanger hatte Drosten in dem Interview im Februar unter anderem vorgeworfen, die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus gezielt getäuscht zu haben. Diese Behauptung darf Wiesendanger nach der Entscheidung des Landgerichts nun nicht mehr verbreiten. Die Richter sahen keine „hinreichenden Anknüpfungstatsachen“ für diese Wertung, berichteten der NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung.

Für zulässig halten die Richter dagegen die Aussagen, Drosten würde „Unwahrheiten“ verbreiten und eine „Desinformationskampagne“ betreiben. Sie sahen die Aussagen als reinen „Gegenschlag“, da Drosten zuvor mit anderen Forschern ein Statement veröffentlicht hatte, in dem ähnliche Formulierungen zu finden waren. Der Beitrag aus einem Fachblatt widersprach der These Wiesendangers, nach dem das Coronavirus in einem chinesischen Labor gezüchtet wurde.

Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung werde Wiesendangers Anwalt Widerspruch gegen die Untersagung der Äußerungen einlegen. (epd)

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