Dresdner Antifa-Prozess: Tod eines Angeklagten
Henry A., angeklagt im Prozess gegen die „Antifa Ost“, ist zwei Monate nach einem Suizidversuch gestorben. Sein Anwalt macht dem Gericht Vorwürfe.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture alliance
Am 12. August saß Henry A. letztmals auf der Anklagebank im Oberlandesgericht Dresden. Polizeibeamte hatten ihn direkt aus der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie in den Saal gebracht. Am 15. August unternahm der 38-Jährige seinen letzten Suizidversuch und lag seitdem im Koma. In der Nacht auf Samstag ist er an den Folgen verstorben.
A.s Anwalt erhebt nun Vorwürfe gegenüber den Justizbehörden. „Dem Gericht obliegt gegenüber den Angeklagten in einem Strafverfahren eine Fürsorgepflicht, die hier missachtet wurde“, Felix Isensee am Sonntag der taz. Sein Mandant habe sich offensichtlich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, die zur Zwangsunterbringung geführt habe.
Angeklagt war A. im zweiten Großprozess gegen mutmaßliche Angehörige der sogenannten Antifa Ost, der Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden. Im November 2025 begann der Prozess gegen den Leipziger und sechs weitere Beschuldigte. Ihm persönlich warf die Staatsanwaltschaft vor, sich an einem Angriff auf Neonazis in Wurzen beteiligt zu haben.
Schon lange vor dem Prozess war Henry A. offenbar schwer psychisch erkrankt. Bereits vor dem ersten Verhandlungstag unternahm er nach Darstellung seiner Anwälte einen Suizidversuch. Das Gericht lehnte trotzdem einen ersten Antrag der Verteidigung ab, sein Verfahren abzutrennen, weil die meisten Vorwürfe in dem umfangreichen Verfahren nicht ihn beträfen. Eine begonnene Therapie musste A. in dieser Zeit verkürzen.
Wie die taz bereits im September berichtete, verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Angeklagten im Laufe des Verfahrens weiter. Mitte Juli wurde er in eine geschlossene Station eingewiesen und unternahm eine Woche später einen weiteren Suizidversuch. Sein behandelnder Arzt empfahl laut der Anwälte eine dreimonatige Verhandlungspause. Das Gericht lehnte das auf Empfehlung eines eigens beauftragten Gutachters aber ab.
Anwalt erhebt Vorwürfe
Es folgte, nach dem Tod eines engen Familienmitglieds, der nächste Suizidversuch und eine erneute Klinikeinweisung. Wieder beantragte die Verteidigung, sein Verfahren abzutrennen. Und wieder lehnte das Gericht ab. Nach Darstellung der Anwälte stand ihr Mandant während seines letzten Verhandlungstages unter Einfluss starker Beruhigungsmittel. Sie forderten ein neues Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit, das Gericht stellte diesen Antrag aber zunächst zurück. Erst Anfang September entschied es doch noch, sein Verfahren vom Prozess abzutrennen. Da lag Henry A. schon mehr als zwei Wochen im Koma.
„Man hätte unserem wiederholten Antrag auf Abtrennung aus dem Verfahren spätestens zu diesem Zeitpunkt aus ethischen Gründen stattgeben müssen“, sagte Anwalt Isensse. Stattdessen habe das Gericht auf die „Anwesenheit des mit Psychopharmaka sedierten“ Angeklagten bei der Verhandlung bestanden, wofür A. aus der Klinik nach Dresden verbracht worden sei. „Die Gefahr eines weiteren Suizidversuchs war ersichtlich gegeben“, so Isensee weiter.
Jahrelange Repression
Schon Jahre vor den „Antifa Ost“-Ermittlungen war A. erheblichen Repressionen sächsischer Behörden ausgesetzt. Als Anhänger und zeitweise auch Funktionär des Fußball-Regionalligisten BSG Chemie Leipzig liefen bereits in den 2010er Jahren umfangreiche Ermittlungen gegen ihn: Gemeinsam mit anderen linken Chemie-Fans, so der Vorwurf damals, soll er eine kriminelle Vereinigung gebildet und rechte Fans des Lokalrivalen Lok Leipzig angegriffen haben. Trotz massiver und teils rechtswidriger Überwachungsmaßnahmen fanden die Ermittler aber keine Beweise. Das Verfahren wurde eingestellt.
Felix Isensee, Anwalt
Im April 2021 folgten, wieder wegen eines angeblichen Angriffs auf Lok-Fans, neue Ermittlungen und eine Wohnungsdurchsuchung gegen A. Einen Tag später berichtete das rechtsextreme Online-Magazin Compact über Ermittlungsinterna. Gegenüber der taz sprach Henry A. daraufhin von einer „jahrelangen Kampagne“ gegen sich. „Dass das LKA dafür nun offenbar mit dem rechten Compact paktiert, ist unfassbar.“
Wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen ließ die Staatsanwaltschaft nun auch innerhalb der Polizei ermitteln. A.s Anwalt übermittelte der Behörde Indizien gegen einen konkreten Beamten. Kurz darauf folgte die nächste Hausdurchsuchung bei Henry A. – als „Revanche“, wie er vermutete. Die Ermittlungen gegen den Beamten wurden später jedoch wegen erwiesener Unschuld eingestellt: Laut Staatsanwalt hatte Compact die Informationen nicht von ihm, sondern von einer „Person aus dem nahen Umfeld“ von Henry A. erhalten.
Die Nachricht von seinem Tod veröffentlichte an diesem Wochenende zuerst sein Fußballverein. A. habe sich in seiner Zeit als Funktionär um den Club „sehr verdient gemacht“, schrieb die BSG Chemie in einem Nachruf auf ihrer Website. „In unseren Gedanken sind wir bei seiner Familie und seinen Angehörigen. Ruhe in Frieden, Henry.“
Haben Sie suizidale Gedanken? Dann sollten Sie sich unverzüglich ärztliche und psychotherapeutische Hilfe holen. Bitte wenden Sie sich an die nächste psychiatrische Klinik oder rufen Sie in akuten Fällen den Notruf an unter 112. Eine Liste mit weiteren Angeboten finden Sie unter taz.de/suizidgedanken
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