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Drehbuchaffäre um Doris HeinzeSchon irgendwie klar

Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Doris Heinze gab sich die frühere NDR-Fernsehfilmchefin erschütternd ahnungslos. Der Prozess wurde bis Mitte September verlängert.

Die 63-jährige Doris Heinze hat unter Pseudonym geschrieben. : dapd

HAMBURG taz | Worin unterscheidet sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk vom privaten? Welche Verantwortung hat eine Redakteurin beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) verglichen mit einer bei RTL oder Sat.1?

Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen die ehemalige Fernsehchefin des NDR, Doris Heinze, ihren Ehemann Claus Strobel und die Münchner TV-Produzentin Heike Richter-Karst konnte Heinze, die sich seit dem 5. Juli wegen Bestechlichkeit in vier Fällen, schwerer Untreue in drei Fällen und Betrugs vor Gericht verantworten muss, diese Fragen des Vorsitzenden Richters Volker Bruns nicht befriedigend beantworten. Dabei hat sie in fast zwei Jahrzehnten beim NDR das fiktionale Unterhaltungsprogramm maßgeblich mitgeprägt.

Äh, versuchte sie es, na ja, der Unterschied, also Information und Bildung – und warf ihrem Anwalt Gerd Benoit einen etwas hilflosen Blick zu. Sie sind hier nicht in der Schule, beruhigte der sie. Die naheliegende Antwort, dass es neben den auf Gewinne und Quoten ausgerichteten Sendern den Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens braucht, fiel ihr nicht ein. Wer, wenn nicht die leitenden Mitarbeiter des gebührenfinanzierten Systems, sollte dessen Sinnhaftigkeit erklären und auch verteidigen können?

Besondere Verantwortung?

Stattdessen sagte Heinze: „Mir war nicht klar, dass ich als Redakteurin bei einem öffentlich-rechtlichen Sender eine besondere Verantwortung hatte.“ Oder: „Es gab klare Quotenvorgaben, und wir können mit teuren fiktionalen Stoffen nicht am Zuschauer vorbeiproduzieren.“ Oder: „Die Unterhaltungsprogramme von öffentlich-rechtlich und privat unterscheiden sich nicht – es ist dieselbe Arbeit, es sind die gleichen Autoren, die gleichen Schauspieler, die gleichen Produzenten.“

Verantwortungsgefühl hat die 63-Jährige in den Jahren 2003 bis 2007 auch im Umgang mit Drehbüchern und dem Budget ihres Arbeitgebers vermissen lassen. Heinze gab zu, unter dem Namen Marie Funder selbst Drehbücher verfasst und dem eigenen Arbeitgeber für das volle Honorar verkauft zu haben – ohne ihr Pseudonym offenzulegen, denn als festangestellte Redakteurin hätte ihr nur die Hälfte zugestanden.

Am Freitag sagte Heinze nun, es sei ihr schon irgendwie klar gewesen, dass das nicht ganz in Ordnung war, aber sie habe von keiner Verpflichtung zur Offenlegung von Pseudonymen gewusst. Dabei hätte sie es zumindest in ihrem Arbeitsvertrag nachlesen können, aus dem Richter Bruns ihr eine entsprechende Passage vorlas. Außerdem hat Heinze Drehbücher ihres Mannes Claus Strobel für den NDR verfilmt, die dieser unter dem Pseudonym Niklas Becker schrieb, ohne den Sender darüber zu informieren.

Nichts gewusst

Als erste Zeugin war am Freitag dann eine ehemalige Vorgesetzte von Heinze geladen. Verena Kulenkampff, die heutige Fernsehdirektorin des Westdeutschen Rundfunks, gab an, nichts von den Pseudonymen gewusst zu haben. Sie sei überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass ein Autor einen anderen Namen benutzen könnte. Damals hätte in den Verträgen auch nicht angegeben werden müssen, ob Autoren ein Pseudonym oder ihren Klarnamen verwendeten. Das habe sich erst mit der Heinze-Affäre in der gesamten ARD geändert.

Heinzes Mann Strobel, wusste Kulenkampff, hätte unter Klarnamen keins seiner Drehbücher allein beim NDR unterbringen können. „Es ist nicht gut, wenn Herr Strobel für die Abteilung seiner Frau arbeitet“, sagte Kulenkampff. Schriftlich sei geregelt gewesen, dass er für jede ARD-Landesrundfunkanstalt arbeiten dürfe, solange der NDR nicht die inhaltliche Verantwortung habe.

Der Prozess, der für Heinze mit mehrjähriger Haftstrafe enden könnte, dauert noch bis Ende September und nicht wie zunächst geplant bis Mitte August an.

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3 Kommentare

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  • R
    Reuter

    Wenn man bedenkt, das es ein Praktikant beim NDR war, der für den Rechtsanwalt und Autoren Fred Breinersdorfer und die Süddeutsche Zeitung spioniert hat und so unerlaubter Weise gegen das Betriebsgeheimnis verstossen hat, stellt sich die Frage warum ein Gericht sich zum Handlanger eines Privaten Zeitungunternehmens und eines Autoren machen lässt!

  • M
    marlinmeayer

    Der Prozess wird sicherlich nicht mit einer mehrjährigen Haftstrafe enden. Die droht noch nicht mal. Frau Heinze droht allenfalls eine Bewährungsstrafe. Und das ist auch gut so, auch wenn Frau Heinze als ehemalige Fernsehspielchefin eklatante Wissenslücken erkennen lässt.

  • G
    Guckmalwerdaspricht

    Na, hallo Verena, dass habe ich aber schon mal anders gehört! Ein Glück für alle Beteiligten, dass die gefährlichsten Hauptzeugen schon abgekr.. tot sind, was? Und Pech für die Hausbesitzerin.

    Auf den zweiten Blick (Hoppla, ein Filmtitel von Niklas Becker!) - war Nordstrand nicht mal Drehort für eine schöne Richter-Karst-Produktion der Allmedia? Und wohnt da jetzt einer/eine in dem Drehort? Ganz billig geschossen, das Haus mit den Apfelbäumen? Soll vorkommen, beim Fernsehen.