Dokumentation: Elf Tage Zeit zur Räumung des Kosovo
■ Das Militärabkommen zwischen Nato und Jugoslawien
Das in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag unterzeichnete Militärabkommen zwischen der Nato und Jugoslawien regelt den Rückzug der jugoslawischen Armee aus dem Kosovo und die Übernahme der Provinz durch eine internationale Truppe. Die wesentlichen Punkte des Abkommens:
1. Rückzug der jugoslawischen Truppen und gleichzeitiger Einmarsch der Friedensstreitmacht: Jugoslawien verpflichtet sich, „alle Landstreitkräfte“ schrittweise aus dem Kosovo nach Serbien zurückzuziehen. Während ihres Abmarschs beseitigen die Soldaten alle bestehenden Hindernisse auf ihrem Weg wie Minen oder Straßensperren. Gleichzeitig rücken die ersten Einheiten der internationalen Schutztruppe KFOR ein.
2. Einstellung der Nato-Luftangriffe: Die Nato stellt ihre Luftangriffe vorläufig ein, sobald sie festgestellt hat, daß die jugoslawischen Truppen die sogenannte Zone drei im Norden des Kosovo innerhalb der ersten 24 Stunden nach Unterzeichnung des Abkommens vollständig geräumt haben. Die Aussetzung der Angriffe bleibt bestehen, solange das Abkommen über die Räumung des Kosovo pünktlich erfüllt wird und sofern der UN-Sicherheitsrat in kürzester Zeit eine Resolution verabschiedet, die die Stationierung der internationalen Friedensstreitmacht ermöglicht, um eine „Sicherheitslücke“ zu vermeiden.
3. Vollständige Räumung des Kosovo: Spätestens elf Tage nach Unterzeichnung des Abkommens müssen alle jugoslawischen Landstreitkräfte das Kosovo verlassen und sich in Serbien hinter eine Linie zurückgezogen haben, die fünf Kilometer von der Grenze der Provinz entfernt ist. Die sogenannte Zone eins im Süden des Kosovo ist innerhalb von sechs Tagen, die Zone zwei im Inneren der Provinz in neun Tagen zu räumen.
4. Beendigung der Luftoffensive: Die Nato wird ihre Luftoffensive endgültig einstellen, sobald der Rückzug der jugoslawischen Truppen vollständig abgeschlossen ist.
5. Rückzug von Luftwaffe und Luftabwehr: Innerhalb von drei Tagen müssen alle jugoslawischen Kampfflugzeuge sowie Radar, Luftabwehrraketen und Flugabwehrgeschütze das Kosovo verlassen haben. Sie sind in Serbien in einem Sicherheitsabstand von mindestens 25 Kilometern von der Grenze des Kosovo aufzustellen.
6. Stationierung der KFOR: „Die KFOR wird ungehindert im Kosovo einmarschieren und sich dort bewegen und ermächtigt sein, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres Umfeld für die Bürger des Kosovo herzustellen und aufrechtzuerhalten.“
7. Definition der serbischen Streitkräfte: Unter diesen Begriff fällt das gesamte militärisch ausgebildete Personal der Bundesrepublik Jugoslawien im Kosovo, also Heer, bewaffnete zivile Gruppen, Paramilitärs, Luftwaffe, Nationalgarde, Grenzpolizei, Reservisten, Militärpolizei, Nachrichtendienste, Sicherheitskräfte des Innenministeriums sowie jede weitere Gruppe, die vom Oberbefehlshaber der KFOR benannt wird. AFP
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