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■ DokumentationTrott: „Unvertretbar hohes Risiko“

Ein unmißverständliches Votum gab jetzt der Strahlenexperte Professor Dr. Klaus-Rüdiger Trott vom Medical College of St. Bartholomews Hospital (Londoner Uniklinik) über die Darmkrebs-Strahlenbehandlung im UKE ab. Der Gutachterauftrag war vor einer Woche von Patienten-Rechtsanwalt Wilhelm Funke in Auftrag gegeben worden. Er vertritt den Ehemann der 1991 an Strahlenschäden verstorbenen Thea St. Ihre Behandlung war 1988 vom UKE-Chefarzt Hübener verordnet worden. Hier Auszüge aus der Expertise:

„Jede der beiden Therapiemodalitäten (Kombination der Vorbestrahlung mit hohen Fraktionsdosen mit der Nachbestrahlung, die Red.) für sich läge unterhalb der Toleranzgrenze der mitbestrahlten, nicht vom Krebs befallenen Gewebe. Ihre Kombination führte jedoch zu einer Überdosierung, die nach vorsichtigen Schätzungen mit etwa 40 Prozent angenommen werden muß. Eine Überdosierung dieser Größenordnung dürfte bei der Mehrzahl der Betroffenen zu schweren chronischen Therapiefolgen führen ... Die kritische Rolle hoher Fraktionsdosen für das Risiko chronischer Therapiefolgen generell wurde erstmals überzeugend von Withers 1982 dargestellt. Diese und weitere Publikationen von Withers führten in den folgenden fünf Jahren zu einem Boom experimentell strahlentherapeutischer Forschungen, (...) die in tierexperimentellen und klinischen Analysen die von Withers gefundene Gesetzmäßigkeit ... bestätigt haben. Die Ergebnisse all dieser publizierten und auf vielen nationalen und internationalen strahlenbiologischen und strahlentherapeutischen Kongressen diskutierten Forschungen wurden in dem 1987 von Thames und Hendry veröffentlichten Buch “Fractionation in Radiotherapy“ zusammengefaßt, das als das Standardwerk zu Problemen der Fraktionierung in der Strahlentherapie anzusehen ist. ... Abschließend stelle ich fest, daß nach dem Stand des strahlenbiologischen Wissens von 1987 die Kombination (...) zu einer nicht tolerierten Überdosierung im Zielvolumen geführt hat, die ein unvertretbar hohes Risiko chronischer Strahlenfolgen an den Beckenorganen zur Folge hatte.“