Diskussion um „natürliches Cannabis“: Berliner Polizei erntet ab
Eine Firma vertreibt in Spätis Nutzhanf zum Rauchen. Es soll nicht berauschen, aber entspannen. Nun hat die Polizei Graskapseln beschlagnahmt.
Während sich die Politik und die Gerichte immer wieder mit der Frage der Cannabis-Legalisierung befassen, schaffen vier junge Männer in Berlin erste Fakten: Sie haben das Unternehmen „Bunte Blüte“ gegründet und vertreiben seit zwei Monaten Nutzhanf für den Konsum.
Dabei handelt es sich um eine Cannabis-Sorte, die den berauschenden Wirkstoff THC nur in sehr kleinen Mengen enthalten soll, dafür aber viel Cannabidiol, kurz CBD. Das hat eine entspannende Wirkung und wird inzwischen auch zu medizinischen Zwecken genutzt.
Sie hätten bereits knapp über 100 Berliner Spätis in verschiedenen Stadtteilen mit den Blüten beliefert, berichtet Geschäftsführer Tim Schneider der taz. 0,9 Gramm seien in jeder Packung, eine kostet zehn Euro. Das Gras wird geraucht. Die Nachfrage sei sofort so groß gewesen, dass sie teilweise Lieferengpässe hatten, erzählt Schneider.
Verdacht einer Straftat
Ismael Aydin betreibt zusammen mit seinem Geschäftspartner 25 Spätis in der Stadt. Anderthalb Monate hatte er das Cannabis im Angebot, er bestätigt das Interesse vieler Kunden: „Manche wollten sogar Selfies damit machen.“ Zwischen 20 und 30 Stück seien pro Tag und Laden verkauft worden. Bedenken habe er keine gehabt, als er das Cannabis ins Sortiment nahm, erzählt Aydin, „Die Lieferanten haben mir versichert, dass man das legal verkaufen kann.“
Ganz so klar ist das allerdings nicht. Inzwischen hatte Aydin Besuch von der Polizei, die das Cannabis beschlagnahmte. In insgesamt zwölf Spätkaufläden hätten Beamte seit Anfang November das Cannabis sichergestellt, bestätigt eine Sprecherin. Dabei habe es sich um Geschäfte in den Bezirken Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf gehandelt. Der Grund der Beschlagnahmung: Es bestehe der Verdacht einer Straftat, nämlich des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.
Tim Schneider von „Bunte Blüte“
Die Polizei beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm. Das hatte im Jahr 2016 entschieden, auch der Handel mit Cannabisprodukten mit niedrigem THC-Gehalt sei „illegal, wenn er nicht ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient“.
Einen gewerblichen Zweck erkannte das Gericht an, wenn Hanf etwa zu Papier; Seide oder Textilien verarbeitet wird. Der bloße Konsum sei aber kein zulässiger gewerblicher Zweck in diesem Sinne, hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts.
CBD raus aus Headshops holen
In Berlin entscheidet nun die Staatsanwaltschaft über den Fortgang des Verfahrens. Die „Bunte Blüte“-Macher halten nichts von einer Kriminalisierung. „Wir zweifeln an, dass dieses Urteil bindend ist für alle anderen Städte“, sagt Schneider. Hanfblütentee bekomme man schließlich an jeder Ecke.
„Es handelt sich um Hanf, das definitiv nicht berauscht, aber viele positive Eigenschaften hat. Es beruhigt und entspannt“, sagt Schneider. Das sollte man den Menschen nicht vorenthalten. „Wir wollen CBD raus aus den Headshops holen und der breiten Masse zugänglich machen.“
Gut möglich, dass das Unternehmen „Bunte Blüte“ vor Gericht landet. Einen Anwalt haben Schneider und seine Kollegen bereits. Er sagt: „Man muss das jetzt an die Öffentlichkeit bringen und auch dafür einstehen.“
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