Diskriminierung in Berlin: Keine Werbung, kein Problem
Die Beschwerden nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz steigen. Also stellt der Senat die Öffentlichkeitsarbeit ein.
Der Senatsantwort zufolge gingen zwischen Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2020 und Anfang April 2024 insgesamt 1.318 Beschwerden mit Bezug zum LADG ein. Das bundesweit einmalige LADG soll vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht oder Herkunft ist Institutionen verboten. Bei Verstößen können Schadensersatzzahlungen fällig werden.
Die meisten Beschwerden mit 469 Fällen gab es bisher wegen „rassistischer Zuschreibung“. Darauf folgen Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen oder Krankheit (383 Fälle) und Geschlecht (211 Fälle). Am häufigsten beschwerten sich Berliner*innen über Bezirksbehörden, etwa Jugend-, Sozial- und Ordnungsämter. Aber auch mit Blick auf die Schulen nehmen die Beschwerden zu.
Umso wichtiger sei es, dass eine unabhängige Beschwerdestelle für den Bildungsbereich eingeführt wird, sagt Linken-Politikerin Eralp. Man müsse Diskriminierungen an Schulen von Vorfällen in anderen Behörden losgelöst betrachten. „Laut dem Senat sind zwar 10.000 Euro dafür mit dem letzten Doppelhaushalt eingestellt worden. Dass damit nichts passiert ist, ist ein Skandal“, sagt Eralp.
Senat fürchtet Überlastung
Außerdem fordert sie, mehr Personal in den Beschwerdestellen einzusetzen. Diese würden an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Folgt man der Antwort aus dem Haus von Antidiskriminierungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD), wurde auch deshalb die Öffentlichkeitsarbeit bereits Anfang 2024 eingestellt. Es gehe darum, „einer Überlastung“ vorzubeugen, wie es heißt. Auch wird darauf verwiesen, dass die erhöhte Zahl der Beschwerden auf die „steigende Bekanntheit der LADG-Ombudsstelle“ zurückzuführen sei.
Wie erfolgreich die Beschwerden für die Betroffenen selbst sind, kann die Antidiskriminierungsverwaltung nicht sagen. Bisher gab es erst sechs Gerichtsverfahren, bei denen davor ein Beschwerdeverfahren durchgeführt wurde.
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