Diskriminierung durch die Polizei: Vordruck für den Beschwerdebrief
Nicht nur in den USA, auch in Deutschland gibt es Polizei-Kontrollen nach Hautfarbe. Eine Kampagne fordert jetzt zum organisierten Protest auf.
BERLIN taz | Auch in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit höher, von der Polizei angehalten und kontrolliert zu werden, wenn man eine dunkle Hautfarbe oder einen erkennbaren Migrationshintergrund besitzt. In Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen ist die Bundespolizei befugt, Ausweiskontrollen vorzunehmen, um die unerlaubte Einreise von Ausländern zu verhindern. Für die Betroffenen kommen solche Kontrollen oft einer Pauschalverdächtigung gleich.
Erst im Juni hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) gefordert, den entsprechenden Absatz im Bundespolizeigesetz zu streichen, der solche „verdachtsunabhängige Kontrollen“ erlaubt, weil er im Ergebnis gegen das grundgesetzlich verbriefte Diskriminierungsverbot verstoße. Auch vergleichbare Polizeigesetze der Länder müssten geändert werden. Der Jurist und DIM-Mitarbeiter Hendrik Cremers sieht Parallelen zwischen den USA und Deutschland. „Das Gericht hat dort eine diskriminierende Praxis festgestellt, die gegen die Menschenrechte der Betroffenen verstößt“, so Cremer. „Solche Praktiken gibt es auch in Deutschland.“ Auf die Forderung, das Gesetz zu ändern, habe man positive Reaktionen erhalten. Aus Polizeikreisen kam aber auch Kritik, die Polizeigewerkschaft etwa nannte den Rassismusvorwurf „falsch und bösartig“. Cremer ist überzeugt: „Die Debatte geht weiter.“
Biplap Basu von der Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt (KOP) ist weniger zuversichtlich. „Politik, Justiz und Polizei in Deutschland weigern sich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Dass es auch bei uns in Behörden und Justiz Rassismus gibt, wird geleugnet“. Basu fordert, die Behörden sollten verpflichtet sein, genau festzuhalten, wer wo und warum kontrolliert werde. „Jeder Polizist sollte über seine Kontrollen Buch führen.“ Damit ließe sich der Vorwurf entkräften, die Polizei verfahre bei ihren Kontrollen mit unterschiedlichem Maß.
Gemeinsam mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) hat er jetzt eine Beschwerdebrief-Aktion gestartet. Auf der gemeinsamen Webseite stoppt-racial-profiling.de findet sich die Vorlage für einen Protestbrief, mit dem man sich an die Bundespolizei wenden kann, wenn man Opfer oder Zeuge einer Diskriminierung wurde.
Schon jetzt haben sich die Beschwerden von Reisenden gehäuft, die sich von der Bundespolizei diskriminiert fühlten. Seit Mai 2009 seien bei den Bundespolizeidirektionen 57 Beschwerden von Betroffenen oder Zeugen eingegangen, meldete der Spiegel Anfang des Jahres. Und im Oktober vergangenen Jahres musste sich die Bundespolizei bei einem Studenten aus Kassel entschuldigen, der in der Bahn allein aufgrund seiner Hautfarbe dazu aufgefordert worden war, sich auszuweisen.
„Es ist gut, wenn sich einzelne Menschen gegen diese Praxis wehren“, sagt Biplap Basu. „Noch besser ist es aber, wenn sie sich zusammentun und das eine öffentliche Wirkung hat.“
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