Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes?
B ei manchen Entscheidungen des Sozialamts Eschwege geht es um Leben und Tod. Dann gehen viele zu Siegfried Asselmeyer.
Asselmeyer arbeitete lange als Manager, seit einiger Zeit kümmert er sich im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis ehrenamtlich um Asylsuchende, vor allem um diejenigen mit schweren Krankheiten. Asselmeyer ist quasi hauptberuflich ehrenamtlich, getrieben davon, dass den Geflüchteten sonst niemand helfe, sagt er. Momentan unterstützt er etwa 40 Personen, darunter viele Familien.
Im Januar 2016 lernte Asselmeyer einen 40-jährigen Syrer mit dem Namen Saad Aldin Saad Aldin kennen. Saad Aldin war gerade in Deutschland angekommen. Er lebte in einer Asylunterkunft, schwer krank, die Nieren mehrfach transplantiert, ein Tumor im Gesicht, der sich immer weiter ins Innere fraß. „Die Nase war komplett aufgebrochen“, sagt Asselmeyer. „Die eiterte vor sich hin, erste Stellen waren offen, es gibt schreckliche Fotos.“
Asselmeyer machte bei der Behörde Druck, damit Saad Aldin Saad Aldin die richtigen Medikamente für seine Niere bekam, ließ sich zu seinem gesetzlichen Betreuer bestellen und wollte dann eine Operation für die Nase organisieren. Mehrere Ärzte rieten dringend dazu.
Das Sozialamt in Eschwege, das die Operation bezahlen sollte, bat zunächst um weitere Untersuchungen. Asylsuchende haben in den ersten 15 Monaten keine Krankenversicherung. Die Sozialämter entscheiden über die ärztliche Behandlung. Die Amtsärztin entschied ausschließlich anhand der medizinischen Akten: aussichtslose Prognose, Palliativbehandlung mit adäquater Schmerztherapie. Die Kosten für die Operation, die Saad Aldins Leben nach Ansicht mehrere Ärzte hätte verlängern können, wollte das Sozialamt sparen. Stattdessen: Schmerzmittel bis zum Tod.
Kein Einzelfall
Saad Aldin ist kein Einzelfall im Landkreis. Immer wieder halten Geflüchtete die Entscheidungen des Sozialamts Eschwege für rechtswidrig, manche von ihnen kämpfen um ihr Recht. Nicht immer geht es um die Behandlung von schweren Krankheiten. Aber immer geht es um Grundbedürfnisse: Wohnraum, Kosten für Schulbücher, das monatliche Geld, von dem die Geflüchteten leben müssen. So berichten es Flüchtlingsberater:innen, Aktivist:innen und ein Anwalt, die die Geflüchteten unterstützen. Atteste, Bescheide und Gerichtsakten belegen ihre Aussagen.
Der Landkreis hingegen sagt gegenüber der taz: Es gebe kein Problem. „Wir handeln nach geltendem Recht“, schreibt der Pressesprecher. „Das bedeutet nicht, dass die Betroffenen und ihre Vertreter mit den Entscheidungen einverstanden sind.“
Der Werra-Meißner-Kreis ist ein hügeliges Idyll, dessen Kreisstadt Eschwege gerade mal 20.000 Einwohner hat. Viele hier leben von der Landwirtschaft. Ist der Kreis ein Sonderfall? Oder ist das, was Geflüchtete in Nordhessen erleben, Alltag in Deutschland – gerade jetzt, wo sich die Aufmerksamkeit nicht mehr täglich auf ihre Schicksale richtet?
Wie alle Landkreise wendet das Sozialamt Eschwege bei seinen Entscheidungen ein umstrittenes Gesetz an: das Asylbewerberleistungsgesetz. Dort steht, welche Leistungen Geflüchtete vom Staat bekommen, während sie auf die Entscheidung warten, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Die 15 Paragrafen wirken übersichtlich: klar getrennt nach Arbeit, Gesundheit, Grundsicherung – vor allem Wohnraum und Geld. Gerade im medizinischen Bereich sind die Formulierungen aber oft unkonkret. Behörden und Gerichte kommen immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen.
Das Gesetz ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Debatte. Politisch will man Geflüchtete mit möglichst geringen Leistungen abschrecken. Das war der Grund für sein Inkrafttreten 1993 im Rahmen des sogenannten Asylkompromisses – und es zieht sich bis heute durch. Auf der anderen Seite kann man Geflüchteten nicht einfach ihre Grundrechte verwehren. Besonders stark scheint dieser Widerspruch, wenn es um die Gesundheit von Menschen geht.
Umstrittene Behörde vs. aktive Zivilgesellschaft
Der Werra-Meißner-Kreis ist einer von fast 300 Landkreisen in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt bundesweit. Möglich also, dass das Sozialamt in Eschwege nicht die einzige Behörde ist, die auf Grundlage eines Gesetzes mit viel Spielraum fragwürdige Entscheidungen trifft. Am Sozialgericht in Kassel, wo die Fälle aus dem Werra-Meißner-Kreis landen, heißt es: Der Kreis liege im Durchschnitt, was das Fallaufkommen betrifft.
Was den Werra-Meißner-Kreis besonders macht: Es gibt dort nicht nur eine umstrittene Behörde – es gibt dort auch eine aktive Zivilgesellschaft, die viele Fälle dokumentiert und öffentlich macht.
30 Kilometer entfernt vom Verwaltungszentrum Eschwege liegt der Ort Witzenhausen, 15.000 Einwohner, mit einer Fachhochschule für ökologischen Landbau. Für das Studium ziehen junge Erwachsene aus ganz Deutschland nach Witzenhausen. Einige bleiben in der Gegend, gründen Höfe, Hausprojekte oder Landkommunen und vernetzen sich untereinander. Viele Witzenhausener:innen empfinden ihren Ort als gallisches Dorf, als alternatives Zentrum im biederen Nordhessen.
Neben Klimaschutz und Ökolandbau engagieren sich viele auch zivilgesellschaftlich. Sie gründen Arbeitskreise oder organisieren Demos gegen rechte Strukturen im Landkreis und im nahen Thüringen. Oder eben für die Rechte von Geflüchteten.
In Saad Aldin Saad Aldins Fall schaltete Asselmeyer einen Anwalt ein, der beim Sozialgericht Kassel ein Eilverfahren beantragte. Erst als mehrere Ärzte der nahegelegenen Uniklinik Göttingen in einem Brief an das Sozialamt nochmals nachdrücklich zu einer Operation rieten, lenkte die Behörde ein. Tage später wurde Saad Aldin operiert.
Asselmeyer kennt viele solcher Fälle. Sie nähmen nur ein gutes Ende, sagt er, weil sich Menschen über Monate hinweg für die Asylsuchenden einsetzten. „Wenn ein Flüchtling keinen Fürsprecher hat, dann hat er keine Chance.“
Die Recherche im Werra-Meißner-Kreis ist schwierig. Nur wenige sind zu einem offenen Gespräch bereit, so wie Siegfried Asselmeyer. Der Landkreis ist klein, wer dort im Bereich Asyl und Migration arbeitet, kennt sich. Viele fürchten um ihre Jobs, wenn sie allzu offen Kritik üben. Geflüchtete erzählen ihre Geschichten, ziehen später aber ihre Aussagen zurück. Sie haben Angst, dass sich die Kritik negativ auf ihr Asylverfahren auswirken könnte. Und auch das Sozialamt will Fragen nur schriftlich beantworten, weder der Landrat noch der Leiter des Bereichs Migration wollen mit der taz sprechen. Dieser Text bezieht sich deshalb vor allem auf Fälle, die sich anhand von Akten belegen lassen.
Ein häufiges Problem: Geld
Zum Beispiel der von Mahlet Dawit. In einem Café in Witzenhausen erzählt sie ihre Geschichte – unter der Voraussetzung, dass ihr richtiger Name nicht genannt wird. Auch sie fürchtet negative Auswirkungen auf ihr Verfahren.
Seit sieben Jahren lebt Dawit in Deutschland, die meiste Zeit im Werra-Meißner-Kreis, schon lange ist sie nur geduldet. Mal werden ihre Dokumente um zwei Monate verlängert, mal um einen, mal um sechs. Abgeschoben wird sie wohl nicht, genauso wenig aber hat sie eine Perspektive. Dawits größtes Problem aber ist das Geld.
Immer wenn ihre Papiere mitten im Monat ablaufen, bekommt sie nur einen Teil der ohnehin schon geringen Sozialleistungen. Weil sie letztes Mal nur eine Duldung bis Mitte des Monats hatte, bekam sie 169 Euro statt eigentlich 395. Das muss für alle Ausgaben außer der Miete reichen. Wenn sie so wenig bekommt, muss sich Dawit Geld leihen, von Nachbar:innen, Bekannten, Freund:innen. Erst Wochen später, sagt sie, würde ihr der Rest ausgezahlt.
Es mag logisch klingen, dass nur Geld vom Amt bekommt, wer gültige Dokumente hat. Im Gesetz aber steht, dass auch Asylsuchende ohne Papiere Leistungen bekommen müssen, wenn die Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht. Dawits Anwalt sagt: „Kein anderer Landkreis macht das so.“
„Ich weiß nicht, warum sie das tun“, sagt Dawit. „Es tut weh zu sprechen. Normalerweise rede ich nur mit Gott, schildere meine Probleme, frage nach Lösungen“, sagt sie. Dawit ist Katholikin, täglich geht sie zum Beten in die Kirche.
Vor fünf Jahren stritt die Geduldete schon mal ein knappes Jahr lang mit dem Amt: Es ging um ungefähr 80 Euro. Dawit wohnte damals in einem Heim auf dem Land mit schlechter Busanbindung. Wenn der Bus nicht fuhr, musste sie laufen. 30 Minuten zur Arbeit, 30 Minuten zurück. Weil Dawit eine Fehlstellung am Fuß hat, lief sie wochenlang unter Schmerzen – bis ein Arzt Einlagen empfahl. Das Amt sagte Nein. Dawit solle lieber häufiger barfuß laufen, das stärke die Fußmuskeln. So steht es im Ablehnungsbescheid.
Erst als ein Gericht eingeschaltet wurde, lenkte das Amt ein. „Das Papier, die Anwälte, das Gericht, das hat alles sicher ein Vielfaches gekostet“, sagt Dawit heute.
Manfred Liebl,Arbeitskreis Asyl Witzenhausen
Wenn Manfred Liebl von solchen Fällen hört, wird er wütend. Liebl, grauer Vollbart, Brille, ist bekannt in Witzenhausen. Er lebt seit Jahrzehnten in der Stadt, hat den Witzenhausener Arbeitskreis Asyl mitgegründet. Ein Ex-Sponti, der sich auch gegen Nazis und in einer Erwerbsloseninitiative engagiert. Ungerechtigkeit, sagt er, könne er schwer ertragen. Im Laufe der Jahre hat sich Liebl in das Asylbewerberleistungsgesetz eingearbeitet. Er sieht in den Entscheidungen des Eschweger Sozialamts ein System. Er sagt: „Es betrifft alle, besonders häufig aber Geduldete. Man will sie durch Leistungsentzug oder Leistungseinschränkung offenbar dazu bewegen, freiwillig auszureisen.“
Der Werra-Meißner-Kreis weist das zurück. Es gebe Einzelfälle, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen manchmal nicht eindeutig festzustellen seien. Es gebe unterschiedliche Bewertungen und Rechtsauffassungen, auch Gerichte würden verschieden urteilen. Und der Kreis hat in gewisser Hinsicht recht. Viele Entscheidungen, die skandalös wirken, sind bei genauerem Hinsehen nicht eindeutig.
Etwa im Bereich Gesundheit: Laut Gesetz müssen die Ämter während des Asylverfahrens alle Leistungen übernehmen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind. Doch was ist akut und was erforderlich? Das entscheidet die Behörde und im Zweifelsfall ein Gericht. Fast täglich entstehen in Deutschland dazu Urteile, die sich teils widersprechen.
Ein Gesetz, das abschrecken soll
Bevor das Asylbewerberleistungsgesetz 1993 nach einem Anstieg der Geflüchtetenzahlen eingeführt wurde, überboten sich Politiker:innen in ausgrenzender Rhetorik. Es gab Pogrome, Anschläge auf Häuser von Geflüchteten und Migrant:innen. Am Ende wurde das Grundrecht auf Asyl stark eingeschränkt, Geflüchtete bewusst schlechter gestellt. Asylsuchende sollten weniger Geld bekommen als Sozialhilfeempfänger:innen. Es war die Logik der Abschreckung: Bloß keine Anreize schaffen.
Knapp 20 Jahre später, im Jahr 2012, fällte das Bundesverfassungsgericht ein bemerkenswertes Urteil. Es entschied, dass Asylsuchende nicht wesentlich geringere Leistungen bekommen dürfen als Hartz-IV-Empfänger:innen. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren. Das Gesetz wurde angepasst – nur um es 2015, nach dem Sommer der Migration, hastig und in mehreren Stufen wieder zu verschärfen. Asylsuchende mussten jetzt wieder länger in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, sie bekamen wieder Sachleistungen statt Geld. Das Argument war dasselbe wie Anfang der Neunziger: keine Anreize schaffen.
Das Gesetz diskriminiert, es ist sogar dessen Zweck. Aber kommunale Behörden haben auch Entscheidungsspielräume.
Entscheidungen nach Aktenlage
Zum Beispiel im Fall der Familie Amir. Die Tochter der Familie, die im Werra-Meißner-Kreis lebt, hat eine seltene Form der Epilepsie. Zwei Ärzte rieten Anfang 2019 zu einer umfassenden Diagnostik, um die Zahl der Anfälle zu verringern. Das Sozialamt wollte nicht zahlen. Die Tochter sei gut eingestellt, argumentierte die Amtsärztin.
Oft schalten Sozialämter bei schwierigen Entscheidungen einen Arzt oder eine Ärztin des Gesundheitsamts ein. Die Ärztin im Werra-Meißner-Kreis hatte die Tochter der Familie Amir nicht persönlich gesehen: Entscheidung nach Aktenlage, genauso wie im Fall des tumorkranken Saad Aldin. Der Kreis sagt, das sei das übliche Vorgehen.
Erst ein Gericht zwang die Behörde, die Diagnostik der Tochter zu übernehmen. Der Richter wird im Beschluss ungewöhnlich deutlich: Die Atteste sprächen für sich, die möglichen Folgen der seltenen Krankheit würden schlicht negiert. Die Entscheidung des Sozialamts, abzuwarten, bezeichnet er als „geradezu zynisch“. Der taz liegt die Akte vor, die Familie will sich nicht äußern, weshalb ihr Name geändert wurde.
Der Rechtsanwalt Sven Adam glaubt, dass der Werra-Meißner-Kreis das Gesetz möglichst restriktiv anwendet. So restriktiv, dass der Anwalt oft mit dem Sozialamt streitet. Adam vertritt viele der Geflüchteten im Kreis, seine Kanzlei liegt rund eine halbe Autostunde entfernt in der Göttinger Innenstadt.
Viele bezeichnen Adam als linken Anwalt, Adam selbst sieht sich als Sozialrechtler. Er vertritt Erwerbslose und Asylsuchende, bietet Rechtsberatungen an, führt aber auch Verfahren für Aktivist:innen der linken Szene. 2018 erstritt er ein viel beachtetes Urteil, das „Racial Profiling“ durch die Polizei als rechtswidrig einstufte.
Strukturversagen und die Folgen
Mehr als 60 Aktenzeichen zählt Adam im Werra-Meißner-Kreis für das Jahr 2019, und das sind nur die, die beim Sozialgericht Kassel landen. Viele weitere Fälle klären sich im direkten Austausch mit der Behörde.
Adam kritisiert: Viele Entscheidungen seien rechtswidrig, weil das Amt inhaltliche und formale Fehler mache. Fristen würden nicht gewahrt oder Entscheidungen nicht schriftlich mitgeteilt, in der Folge könnten die Geflüchteten dann nicht dagegen vorgehen. Oft würden bereits ergangene Urteile nicht berücksichtigt. „Die machen dieselben Fehler immer wieder,“ sagt Adam. „An bestimmten Stellen muss man da von Strukturversagen sprechen.“
Der Kreis widerspricht. Man berücksichtige eindeutig geklärte Rechtslagen, die Mitarbeiter:innen seien geschult und hätten Zugriff auf Kommentare und Urteils-Datenbanken.
Wenn man sich unter Heimmitarbeiter:innen, Berater:innen und Ehrenamtlichen umhört, bestätigen sie Adams Eindruck und einige werden noch deutlicher. Sie sprechen von Frust bei den Asylsuchenden. Angestellte in Flüchtlingsunterkünften erzählen, dass ihnen mit Gewalt gedroht wurde, weil die Geflüchteten dachten, sie seien für die Bescheide verantwortlich.
Neue Hoffnung?
Die Verbitterten im Landkreis vermuten Bösartigkeit hinter den Entscheidungen der Behörde. Andere glauben, dass die Mitarbeiter:innen nicht ausreichend geschult seien. Manche vermuten Personalmangel.
Die Kommune verneint auch das gegenüber der taz. Der zuständige Bereich sei auskömmlich ausgestattet. Für derzeit knapp 380 Leistungsempfänger:innen stünden vier Vollzeitstellen zur Verfügung. Andere Sozialämter, etwa in Niedersachsen, haben ähnliche Personalschlüssel.
Man kann das Handeln der Behörde als Strukturversagen bezeichnen. Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft vor Ort, dass viele fragwürdige Entscheidungen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit landen. Aber die Behörde ist nur ein Teil des Problems. Denn sie entscheidet auf Grundlage eines Gesetzes, das der Abschreckung von Asylsuchenden größeren Wert beimisst als universellen Menschenrechten. Diese Art von Diskriminierung kann man als institutionellen Rassismus bezeichnen. Denn die Entscheidungen und Urteile, die Behörden und Gerichte auf Basis dieses Gesetzes treffen, schreiben sich in die Verfasstheit der ganzen Gesellschaft ein.
Der Syrer Saad Aldin Saad Aldin ist am 29. April 2019 gestorben. Er hat nach der Operation noch drei Jahre gelebt und konnte seine Familie nach Deutschland holen. Zu seiner Beerdigung kamen über 100 Menschen.
Im September fand in Eschwege eine Podiumsdiskussion zur Situation der Asylsuchenden im Landkreis statt. Alle waren im Saal, Geflüchtete, Ehrenamtliche, Berater:innen, Anwalt Adam und der Behördenleiter des Bereichs Migration. Am Ende des Abends stand eine Idee im Raum: ein runder Tisch zum Thema Asyl. Ende November fand das erste Treffen statt. Nun hoffen einige im Werra-Meißner-Kreis wieder.
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