Direkte Demokratie: Bürger begehren gegen Parkscheine auf
Ein Bürgerbegehren soll die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in Mitte verhindern. Das Bezirksamt plant den Start dennoch zum 1. April.
Als Element der direkten Demokratie wird das Bürgerbegehren in Berlin immer beliebter. Nun gibt es im Bezirk Mitte ein weiteres Begehren gegen die Einführung von Parkzonen - es geht um die ab dem 1. April geplante Parkraumbewirtschaftung rund um den Hauptbahnhof, im Parlaments- und Regierungsviertel und in der Rosenthaler Vorstadt.
Die Initiatoren sind dieselben, die schon im September in Charlottenburg-Wilmersdorf mit einem Bürgerentscheid die Einführung neuer Parkzonen verhindern konnten. Bei der damaligen Abstimmung waren 86,9 Prozent gegen die Parkraumbewirtschaftung. Das neue Bürgerbegehren wird von der CDU und sozialen Initiativen unterstützt. Nach einem Gespräch mit dem Rechtsamt Mitte am Montag soll es offiziell beantragt werden.
Für Harald Büttner vom Bezirksamt Mitte besteht vorerst jedoch "kein Handlungsbedarf". Bevor kein ordnungsgemäßer Antrag vorliege, beschäftige er sich nicht damit. Daher sei auch ein Vergleich mit dem Bürgerentscheid in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht angemessen: Dort habe es immerhin ein Ergebnis gegeben, das in Mitte zurzeit noch gar nicht absehbar sei.
Dass das Bezirksamt dem Bürgerbegehren wenig Beachtung schenkt, zeigt auch eine Pressemitteilung vom gestrigen Freitag, in der man - direkt nach Bekanntwerden des geplanten Antrags - explizit darauf verweist, dass die "Parkraumbewirtschaftungszone 35 zum 1. April eingerichtet wird". Zudem wird darauf verwiesen, dass die nordwestlich des Hauptbahnhofs gelegene Heinrich-Zille-Siedlung zunächst außen vor gelassen werde. Anwohner hätten klar zu verstehen gegeben, dass Parkzonen in diesem Bereich nicht gewollt seien. Für Harald Büttner ein Beispiel für die "unglaublich gute Kooperation" mit den Anwohnern. Auf Modifizierungswünsche in Bezug auf die Parkzonen sei man - wie in diesem Fall - teilweise "eins zu eins" eingegangen. Von einer generellen Ablehnung sei während der drei Bürgerversammlungen allerdings nie die Rede gewesen.
Sobald das Bürgerbegehren beantragt und für zulässig erklärt worden ist, müssen binnen sechs Monaten 6.379 Unterschriften für das Bürgerbegehren zusammenkommen. Das sind 3 Prozent der Wahlberechtigten. Erst dann kommt es auch zum Bürgerentscheid.
Derzeit sind zwei weitere Verfahren am Laufen, beide im Bezirk Spandau. Bezüglich der geplanten Bebauung der Halbinsel im Groß Glienicker See wird bereits am 27. Januar ein Bürgerentscheid stattfinden. Zudem soll noch vor Weihnachten ein von der SPD unterstütztes Bürgerbegehren gegen die Schließung mehrerer Jugendclubs gestartet werden.
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