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Diether Dehm verliert gegen WagenknechtGerichtspleite für den Dödelbarden

Der Ex-Linke Diether Dehm klagte gegen Sahra Wagenknecht. Aber dass er „nicht mehr alle Tassen im Schrank“ hat, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Diether Dehm, Musiker und früherer Abgeordneter des Bundestags, vergangene Woche in der mündlichen Verhandlung Foto: Christophe Gateau/dpa
Pascal Beucker

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Pascal Beucker aus Berlin

Diether Dehm ist mit seiner Klage gegen Sahra Wagenknecht gescheitert. Das Berliner Landgericht wies am Mittwoch eine Unterlassungsklage des früheren Linken-Bundestagsabgeordneten erwartungsgemäß ab. Der 75-jährige Musikmillionär („1000 und 1 Nacht [Zoom!]“) hatte juristisch erzwingen wollen, dass die BSW-Vorsitzende Aussagen unterlässt, die er als ehrenrührig erachtet.

Anders als Wagenknecht war Dehm vor einer Woche persönlich zur mündlichen Verhandlung erschienen. Wortreich und emotional trug der Dödelbarde vor Gericht vor, wie ihn vermeintliche Äußerungen der langjährigen politischen und zeitweise auch intimen Weggefährtin verletzt hätten. Denn dass er nach beider Abschied von der Linkspartei nicht bei ihrem BSW mitspielen darf, soll Wagenknecht intern damit begründet haben, er sei unzuverlässig, nicht vertrauenswürdig – und unzurechnungsfähig.

So habe ihm das der Liedermacher Tino Eisbrenner erzählt, der sich mit Wagenknecht im vergangenen Jahr in ihrem damaligen Bundestagsbüro getroffen hatte, behauptete Dehm. Durch die Aussage, er habe „nicht mehr alle Tassen im Schrank“, fühle er sich herabgewürdigt. „Frau Wagenknecht soll einfach in Zukunft unterlassen, meine geistige Integrität infrage zu stellen“, forderte Dehm, der 33 Jahre in der SPD, 26 Jahre erst in der PDS, dann in der Linkspartei und 17 Jahre im Bundestag war.

Mit seinem Begehren hatte der umtriebige wie umstrittene Kulturmanager allerdings vor Gericht keinen Erfolg. Die strittigen Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründete der Vorsitzende Richter Florian Lickleder das Urteil. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt hätten. Äußerungen in solchen geschützten Räumen müssten möglich sein, ohne juristische Folgen.

Dehm will keine Berufung einlegen

Nach der mündlichen Verhandlung vergangene Woche hatte Dehm noch angekündigt, im Falle seiner Niederlage in Berufung gehen zu wollen. Das hat er sich mittlerweile offenbar anders überlegt. In einem am Dienstag auf der von ihm verantworteten Internetplattform „Weltnetz TV“ veröffentlichten Interview sagte Dehm, Eisbrenner habe ihn inzwischen angerufen und ihm „erklärt, dass er nicht zu jenen Kulturschaffenden gehört, bei denen Wagenknecht mich beschimpft hat“. Das nehme er „jetzt zur Kenntnis“ und er werde „keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin einlegen“.

Stattdessen kündigte Dehm ein neues Buch an: „Wenn Sahra Wagenknecht dem BSW im Dezember tatsächlich ihren Namen entzieht und den vielen Mitstreitern, die für sie in all den Jahren immer durchs Feuer gegangen waren, den Rücken kehren wird, will ich unter dem Titel ‚Geschäftsmodell Wagenknecht‘ eine Bestandsaufnahme publizieren, wie sie in all den Jahren zunehmend treue Anhänger verwurstet hat, und zwar nicht nur für ihr politisches Vorankommen, sondern auch für ihr privates Wohlergehen.“

Wie sagte Dehm noch nach der Verhandlung in der vergangenen Woche: „Auch verletzte Gefühle können Kriege hervorrufen.“

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