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Dienstgeheimnisse an der HU?Humboldt-Uni macht dicht

Der Akademische Senat der HU diskutiert, ob Unterlagen öffentlicher Sitzungen künftig geheim sein sollen.

Vertraulich soll alles sein. Keine Öffentlichkeit, schon gar keine Presse. Im Akademischen Senat (AS) der Humboldt-Universität wurde am Dienstag ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung diskutiert, der die Unterlagen zum öffentlichen Teil seiner Sitzungen quasi zu Dienstgeheimnissen erklären würde. Deren Verrat durch Debatte in sozialen Medien oder die Weitergabe gar an Medien würde so zum Dienstvergehen. Anlass war der „enorme Reputationsverlust“ durch einen „unschönen Übergriff“, wie die Leiterin der Gremienabteilung der HU die Berichterstattung der taz in einem konkreten Fall nannte.

In einem Bericht im Februar war aus eher negativen Gutachten für die Einrichtung eines „Interdisziplinäres Zentrum für vergleichende Diktaturforschung“ unter Federführung des Historikers Jörg Baberowski zitiert worden. Die Papiere namhafter Fachkollegen, die den Beratungsunterlagen zum öffentlichen Teil der AS-Sitzung beilagen, erklärten Baberowskis Konzept für nicht hinreichend, um eine Gründung zu befürworten.

Öffentliche Zitate aus Gutachten, die die Uni als vertraulich ansieht, sollen in Zukunft verhindert werden. Zu diesem Zwecke soll der Personenkreis der ohne weiteres Zugriff auf die Unterlagen hat, verringert werden. Die geplante Regelung beträfe unter anderem Mitglieder des Kuratoriums, Leiter der Kommissionen des Senats und ironischerweise selbst Mitlieder des Uni-Präsidiums. Entsprechend breit fiel die Kritik an dem Antrag im AS aus. Von „Überregulierung“, „Aktionismus“ und „unglücklichen Formulierungen“ war die Rede aus allen Statusgruppen.

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts

Dass Ziel des Antrages jedoch, (Presse)Öffentlichkeit generell im Vorfeld von inneruniversitären Debatten auszuschließen, wurde lediglich von studentischen Vertreter*innen im AS vehement in Frage gestellt. Auch wenn es so vielleicht gar nicht beabsichtigt war, debattierte das Gremium zumindest in Ansätzen dennoch die ganz grundsätzliche Frage, wie öffentlich die akademische Selbstverwaltung überhaupt sein will.

Ob das jedoch allein im AS der HU entschieden wird, ist offen. Schließlich ist die HU eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die allein vom Land Berlin mehr als 250 Millionen Euro zugeschossen bekommt.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft wollte die Diskussion gegenüber der taz nicht kommentieren, „um keinen Einfluss auf die Willensbildung des gewählten Gremiums“ zu nehmen. Die Beschlussfassung über den dann vermutlich überarbeiteten Antrag ist für den Mai zu erwarten.

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