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Die WahrheitSorbet im Oberstübchen

Weil bei Aldi Perlwein nicht gleich Schaumwein ist, kommt es in einem Münchner Gericht zu einem Champagner-Skandal der besonderen Art.

Im Aldi-Eis nur geringfügig vorhanden: Champagner. Bild: ap

Seit Monaten schon beschäftigt ein bizarrer Streit die Justiz: Darf „Aldi Süd“, die für ihre teuren Gourmetprodukte bekannte Edelsupermarktkette, ein Sorbet verkaufen, das schlicht und einfach „Champagner“ heißt?

Nein, sagen die Winzer aus der Champagne. Die geschützte Bezeichnung werde missbräuchlich verwendet. Aldi bediene sich des guten Rufes jener Weinbauregion, um ein Produkt zu vermarkten, das mit dem gleichnamigen Schaumwein gar nichts zu tun habe.

Ja, sagt der Luxusdiscounter und verweist darauf, dass das Sorbet nur zu rund zwölf Prozent aus Champagner bestehe und so kein Namensschutz bestehe. Eine Verhandlung am Oberlandesgericht München, das den Rechtsstreit in zweiter Instanz entscheiden musste, endete jetzt in einem ungewöhnlichen Sorbet-Delirium.

Die Aldi-Anwälte sorgten gleich zu Beginn der Sitzung für eine Überraschung, indem sie aus einer Tiefkühltasche mehrere Sorbetschalen hervorholten und das Eis zur Verkostung anboten. Die gegnerische Seite stellte zwar umgehend den Antrag, das Eisschlürfen im Gerichtssaal zu unterbinden, aber nachdem der Richter das Sorbet mit allergrößtem Vergnügen probiert hatte, sahen sich auch die Juristen des Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne genötigt, zumindest eine, wie Klägeranwalt Richard Nieder formulierte, „homöopathische Dosis“ der verhassten Nachspeise zu konsumieren. Das hätte Nieder besser nicht tun sollen. Denn ähnlich wie bei Globuli, den weißen Kügelchen aus den Laboren der Alternativmedizin, erzielen auch nur geringe Mengen dieses Sorbets eine starke Sofortwirkung.

„Von mir aus können Sie dieses Zeug nennen, wie Sie wollen“, soll der Vorsitzende Richter dann zum bassen Erstaunen des Publikums gesagt haben. „Das schmeckt ja sensationell!“ Wie ein anwesender Gutachter bestätigt, hätten daraufhin Zuschauer zum Aldi-Tisch gedrängt, um von dem gefrorenen Dessertfusel auch etwas zu ergattern.

Birnenpüree, Glukosesirup und Karottenextrakt

Der Gutachter, der als Chemieprofessor an einem renommierten Lebensmittelinstitut in Paris arbeitet, hier aber nicht namentlich genannt werden will, holte sich ebenfalls einen Löffel mit Eis vom, wie er später sagte, „grinsenden Aldi-Anwalt“ ab – und untersuchte die unheimliche Substanz umgehend in seinem Labor.

Das Ergebnis der Schnellanalyse war allerdings ernüchternd: Denn statt verschwiegene oder gar verbotene Ingredienzen konnten nur die auf der Verpackung angegebenen Inhaltsstoffe nachgewiesen werden, nämlich neben dem Champagneranteil auch Birnenpüree, Glukosesirup und Karottenextrakt.

„Möglicherweise gibt es geringe Mengen von einem Stoff, den ich nicht nachweisen kann, der aber in Kombination mit Alkohol verheerende Auswirkungen hat“, erklärte der erfahrene Lebensmittelspezialist und erinnerte noch einmal an homöopathische Arzneimittel, die gerade mit hohen Verdünnungsstufen erstaunliche Ergebnisse erzielen könnten – ohne dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Globuli-Wirkstoff und der Genesung eines Patienten nachzuweisen sei.

Die Verhandlung am Oberlandesgericht München endete jedenfalls mit einem Skandal. Die Anwesenden waren so guter Stimmung, dass sie gemeinsam das berühmte Champagnerlied aus der Operette „Die Fledermaus“ von Johann Strauss anstimmten: „Stoßt an, stoßt an und huldigt im Vereine / Dem König aller Weine!“

Heiteres Treiben im Hohen Haus

Schließlich wurde noch von den Anwälten der Winzer eine Flasche Champagner geöffnet, um zu beweisen, dass Eis und Getränk gar nichts miteinander zu tun hätten. Anwalt Richard Nieder gab zu Protokoll, in dem Sorbet sei „nichts von dem übrig, was Champagner ausmacht“, doch blieb es unklar, ob das nun ein Argument für oder gegen die Verwendung des Champagner-Etiketts war.

Dem heiteren Treiben im Hohen Hause setzten letztlich die Gerichtsdiener ein Ende. Sie führten den Vorsitzenden Richter in seine Amtsstube und schickten Anwälte und Publikum nach Hause. Das Urteil des Oberlandesgerichtes wurde trotzdem verbreitet. Demnach darf Aldi weiterhin vom Ruhm der Champagne profitieren und den Namen der berühmten Perlweinregion auch für sein sehr seltsames Birnenpüree-Karottenextrakt-Sorbet benutzen. Eine Revision gegen das Urteil sei allerdings möglich, heißt es in dem nebulösen Richterspruch, und zwar „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“.

Nach Bekanntwerden der Ausschweifungen am Oberlandesgericht waren die Restbestände des Sorbets bei Aldi schnell verkauft. Doch in dem völlig überteuerten Sorbet, das in den Filialen des Luxushändlers angeboten wird, scheint offenbar jener Stoff zu fehlen, der den Münchner Champagner-Skandal erst möglich machte. Seitdem wird in den einschlägigen Gourmet-Internetforen darüber diskutiert, warum weder kleinere noch größere Mengen des Fertigdesserts die aus München berichteten Wirkungen erzielten. Vereinzelt wird allerdings lang anhaltende Übelkeit beklagt.

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