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Die SowjetbürgerInnen dürfen ab 1993 frei reisen

■ Oberster Sowjet verabschiedet im dritten Anlauf das Paßgesetz/ Die Finanzierung ist nach wie vor ungeklärt/ Stichtag wurde hinausgeschoben

Moskau(dpa) — Die sowjetischen Bürger werden vom 1. Januar 1993 an frei ins Ausland reisen können. Das Parlament verabschiedete am Montag im Grundsatz ein entsprechendes Gesetz. Von diesem Termin an soll jeder Bürger auf Verlangen einen Reisepaß erhalten. Die Zahl der Reisen wird nicht mehr begrenzt. Bisher mußte für jede Reise ein Ausreisevisum beantragt und die Reise begründet werden.

Die Gesetzesvorlage war in der vergangenen Woche zweimal im Parlament gescheitert. Gestern stimmten nun 320 Abgeordnete dafür. 37 lehnten das Gesetz ab, 32 enthielten sich der Stimme.

Unklar bleibt auch nach der Debatte die Finanzierung des freien Reiseverkehrs. Experten schätzen, daß die UdSSR allein bis zu 19 Milliarden Rubel, davon einen Teil in Devisen, für den Ausbau des Luft- und Eisenbahnverkehrs, Zoll- und Grenzstationen sowie mehr Paßämter aufbringen muß. Im Verlauf der Sitzung hatte Parlamentspräsident Lukjanow darauf gedrängt, das Inkraftreten des Reisegesetzes wegen der angespannten Finanzlage um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 1993 zu verschieben. Dem stimmte die Regierung zu, die zunächst in der Vorlage den 1. Juli 1992 als Stichtag vorgeschlagen hatte.