piwik no script img

Die Schuld des Buchhalters

Auschwitz Alle Bediensteten des Vernichtungslagers können wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. 1969 hatte er in einem ähnlichen Fall keine Schuld erkannt, so entgingen Tausende Nazis einer Strafe ▶SEITE 2

Büro im „Verwaltungstrakt“ des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz, aufgenommen in den 50er Jahren Foto: Jung /Ullstein

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen