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Die Rechte des ParlamentsWissen ist Macht

Kommentar von Sven-Michael Veit

Das Recht der Parlamentarier auf Auskunft muss weit gefasst werden, damit sie die Regierung kontrollieren können.

S elbstverständlich hat Dora Heyenn im Prinzip recht. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil sie die Schwächere ist. Im Vergleich zum Senat sind alle Hamburger Abgeordneten - gleich welcher Fraktion - unterlegen. Der Regierung steht das Wissen und die Erfahrung eines vieltausendköpfigen Behördenapparats zur Verfügung, den Teilzeitparlamentariern ein, bestenfalls zwei Mitarbeiter. Das allein zeigt das Machtgefälle.

Das einzige verbriefte individuelle Recht eines Abgeordneten ist es, die Regierenden mit Kleinen Anfragen zu löchern. Und eben dieses Recht hat das Verfassungsgericht vor gerade mal acht Monaten ausdrücklich gestärkt.

Da ist es verständlich, dass Parlamentarier sich nicht mit heißer Luft zufrieden geben wollen. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass vor allem die Opposition versucht, an Informationen zu gelangen. Und entsprechend wortkarg werden urplötzlich Senatoren und Staatsräte, die bis vor kurzem noch selbst im Parlament saßen und ihrerseits von einem andersfarbigen Senat Auskünfte im Dutzend begehrt hatten.

Deshalb muss das Recht der Parlamentarier auf Auskunft weit gefasst werden, damit sie die Regierung kontrollieren können. Denn Wissen ist bekanntlich Macht, das wissen gerade die Mächtigen. Darum müssen sie teilen. Ob sie wollen oder nicht.

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Hamburg-Redakteur