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Die Marktstellung ausgenutztTelekom soll 12,6 Millionen zahlen

Strafe gegen die Deutsche Telekom: Das Unternehmen habe bei der Überlassung von Anschlüssen die Konkurrenz benachteiligt. Die freut sich über mehr Wettbewerb.

Mehr als zwei Millionen Privatkunden hat die Telekom 2007 verloren. Gerächt hat sie sich offenbar durch die Preisgestaltung für die Konkurrenz. Bild: dpa

LUXEMBURG/KÖLN afp/dpa Das europäische Gericht Erster Instanz hat eine Wettbewerbsstrafe über 12,6 Millionen Euro gegen die Deutsche Telekom bestätigt. Nach dem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil muss sich das Unternehmen eine doppelte Wettbewerbskontrolle gefallen lassen - durch die Bundesnetzagentur und die EU-Kommission. Mit der Preisregulierung durch die Bundesnetzagentur sei die Telekom nicht aus ihrer "wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit" entlassen (Az: T-271/03).

In seiner Bußgeld-Entscheidung vom Mai 2003 hatte der damalige Wettbewerbskommissar Mario Monti der Telekom vorgeworfen, sie verlange von den Wettbewerbern einen höheren Preis für die Nutzung der Hausanschlüsse als von den eigenen Kunden. Diese "Preisschere" sei ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Die Klage der Kommission wurde von mehreren Wettbewerbern der Telekom unterstützt, darunter Arcor und NetCologne. Ohne Erfolg argumentierte die Telekom, sie sei an die Preisvorgaben der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) gebunden gewesen. Ein eigener Spielraum, die Anschlusspreise zu verändern, habe nicht bestanden.

Dem mochte das europäische Gericht Erster Instanz nun nicht folgen: Da die Regulierungsbehörde nur Preisobergrenzen vorgegeben habe, habe die Telekom durchaus Handlungsspielraum gehabt. Zudem habe sie auch die Festsetzung neuer Preise beantragen können. Auch reiche die "Preisschere" aus, um einen Marktmissbrauch festzustellen. Die Kommission habe nicht nachweisen müssen, ob die Telekom nun den Wettbewerbern überhöhte oder den eigenen Kunden wettbewerbswidrig niedrige Preise berechnet habe. Durch die Wettbewerbskontrolle in Deutschland entfalle auch nicht das Recht der EU-Kommission, eigenständig Wettbewerbsverstöße festzustellen. Gegen dieses Urteil kann die Telekom Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen.

Erfreut zeigten sich die Mitbewerber: Von einer Stärkung des fairen Wettbewerbs sprach am Donnerstag Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten. Darin sind nach eigenen Angaben gut 70 auf dem deutschen Markt aktive Unternehmen zusammengeschlossen.

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