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Die EZB hat die Aufsicht

EU-Gericht Urteil regelt Kontrolle der Banken

dpa/taz | Die Landeskreditbank Baden-Württemberg ist mit einer Klage auf EU-Ebene gescheitert: Die Bank wollte verhindern, dass sie von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt wird. Stattdessen wollte die Bank erreichen, dass nur die deutsche Bankenaufsicht (Bafin) für sie zuständig ist. Doch das EU-Gericht entschied, dass die Kontrolle weiterhin von der EZB ausgeübt wird – und fällte damit ein Grundsatzurteil.

2014 waren die größten Banken der Eurozone der EZB unterstellt worden, die unter anderem Stresstests durchführt. Dieser Aufwand wird jedoch nur sogenannten bedeutsamen Banken zugemutet, die eine Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro aufweisen. „Weniger bedeutende“ Institute unterliegen der Aufsicht nationaler Behörden. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg hat eine Bilanzsumme von rund 75 Milliarden. Sie argumentierte jedoch, dass sie als staatliche Förderbank für Kommunen und Mittelstand kaum Risiken eingehe.

Das EU-Gericht entschied nun, dass die Schwelle von 30 Milliarden Euro trotzdem gilt. Zudem stellten die Richter klar, dass die nationale Aufsicht nicht autonom ist, sondern ebenfalls von der EZB gesteuert und nur dezentral ausgeübt wird. (Aktenzeichen T-122/15)uh

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