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Die Aula für die REPs

■ Stadt Salzgitter muß Schule für „Republikaner“ bereitstellen

Die Stadt Salzgitter muß die Aula eines Gymnasiums für eine Wahlkampfveranstaltung der „Republikaner“ zur Verfügung stellen. Mit diesem Beschluß vom Donnerstag nachmittag wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Beschwerde der Stadt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig zurück. Maßgeblich für das Urteil war der Umstand, daß die Stadt in der Vergangenheit anderen Parteien die Aula zur Verfügung gestellt hatte. Damit dürfen die Republikaner heute ihren Parteichef Franz Schönhuber in der Schule sprechen lassen.

Das Gericht stellte fest, daß die Verantwortlichen in Salzgitter die Nutzung ihrer Schulen über den eigentlichen Zweck der Unterrichtsversorgung hinaus erweitert und Parteiveranstaltungen zugelassen hätten. Der im Parteiengesetz besonders verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete es in einem solchen Fall, eine zugelassene Partei nicht auszunehmen. Das gelte auch für eine Veranstaltung, die unmittelbar mit einer bevorstehenden Wahl im Zusammenhang stehe. Wenn die Stadt den Nutzungszweck derart erweitert habe, verhalte sie sich willkürlich, wenn sie zwischen verschiedenen Formen parteipolitischer Veranstaltungen unterscheide. dpa

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