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Die Anderen: Basler Zeitung

■ betr.: Schweizer Blatt zum Bonner Engagement an der Adria

Das Schweizer Blatt dazu:

Verfassungsrechtlich ist die Mission eine Fahrt in den Nebel, dient doch der Einsatz weder der Verteidigung der Bundesrepublik noch der unmittelbaren Erfüllung des Nato-Vertrages. [...] Was passiert, wenn die UNO den Kontrolleuren nach dem Beobachten das Aufbringen von Blockadebrechern befiehlt oder die Entsendung von Blauhelmen beschließt? Dann steht Bonn im Abseits. Denn an militärischen Vollstreckungsmaßnahmen darf sich Deutschland aufgrund der geltenen Verfassungslage nicht beteiligen. Genau da aber liegt der Haken des gestrigen Hauruck-Beschlusses: Die Bundesregierung hat drei Marineflieger und einen Zerstörer entstandt, ohne zu überlegen, was nachher kommt.

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