Deutschland verurteilt: Berlin soll NS-Opfer entschädigen
Deutschland soll 800.000 Euro an Angehörige von Opfern eines Massakers in der Toskana zahlen. Anwalt kündigt an: Kein Euro aus Deutschland. Jetzt droht Klagewelle.
ROM taz Der Bundesrepublik Deutschland droht nach einem am Dienstag gefällten Urteil des Kassationsgerichtes in Rom eine Klagewelle von Nachfahren italienischer NS-Opfer. Erstmals wurde Deutschland verurteilt, eine Entschädigung von 800.000 Euro an die Angehörigen von zwei italienischen Opfern des nationalsozialistischen Terrorregimes während des Zweiten Weltkriegs zu zahlen. Diese Entscheidung traf das Kassationsgericht, das höchste Gericht des Landes, im Verfahren gegen den 86-jährigen ehemaligen Wehrmachts-Unteroffizier Max Josef Milde.
Milde war schon im Oktober 2006 von dem Militärgericht in La Spezia in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Als Angehöriger der Fallschirm-Panzer-Division Hermann Göring war er im Sommer 1944 an einem deutschen Massaker in der Toskana beteiligt. Nachdem italienische Partisanen in dem Dorf Civitella drei deutsche Soldaten erschossen hatten, rückte Mildes Einheit in Civitella ein und ermordete 203 Menschen - darunter zahlreiche Frauen und Kinder. Einige Frauen wurden zuvor vergewaltigt, der Priester und die in der Dorfkirche zu einer Messe versammelten Gläubigen mit Genickschüssen getötet.
Neben lebenslanger Haft wurde Milde von dem Militärgericht zudem die Zahlung von 800.000 Euro an neun Opfer-Angehörige auferlegt, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren. Zugleich wurde der deutsche Staat in Mithaftung genommen. Wenn Milde nicht zahlt, können die Opfer-Nachfahren Berlin in Regress nehmen.
Gegen diesen Passus des Urteils war die Bundesrepublik Deutschland vor den Kassationsgerichtshof gezogen. Dort holte sie sich jetzt eine Abfuhr. Erstmals wird Deutschland im Rahmen eines Strafprozesses unmittelbar für eines der zahlreichen Massaker in Haftung genommen, die SS- und Wehrmachtstruppen 1944/45 in Nord- und Mittelitalien begangen hatten.
Das Kassationsgericht setzt eine 2004 eingeleitete Wende in der Rechtsprechung fort, die der Bundesrepublik in Italien noch zehntausende Klagen auf Entschädigung einbringen kann. Bisher hatte Italiens höchster Gerichtshof mehrfach in Zivilverfahren zu entscheiden, ob nach Deutschland verschleppte Zwangsarbeiter Entschädigungsansprüche an den deutschen Staat stellen können. Sie können, befanden die Richter in Rom zuletzt im Juni 2008.
Deutschland hatte sich auch in dem Prozess gegen Milde auf den Standpunkt gestellt, italienische Bürger könnten den deutschen Staat nicht verklagen. Es greife das Prinzip der "Staatenimmunität". Danach sind Entschädigungsfragen zwischenstaatlich - also zwischen den Regierungen - zu regeln. Außerdem, so die deutsche Argumentation, habe Italien im Friedensvertrag mit den Alliierten von 1947 auf alle Ansprüche für sich und seine Bürger gegenüber Deutschland verzichtet. Zu guter Letzt habe Deutschland mit Italien 1961 das Bonner Abkommen geschlossen und 40 Millionen Mark für die jüdischen Opfer und die zur Zwangsarbeit ins Reich Deportierten überwiesen.
Das italienische Kassationsgericht erklärte jetzt erneut, das Prinzip der Staatenimmunität könne dann nicht greifen, wenn damit eine Haftung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgehebelt werden soll. "Keinen Euro" werde Deutschland zahlen, erklärte Rechtsanwalt Augusto Dossena. Er hatte die Bundesregierung in dem Prozess vertreten. Der Nebenklägeranwalt Roberto Alboni dagegen droht mit Pfändungsverfahren gegen deutsches Staatseigentum "in Italien und anderswo".
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