Deutsche Wohnen & Co enteignen: Abstimmung am Wahltag
Der Volksentscheid über die Vergesellschaftung der Wohnungskonzerne kommt. Abgestimmt wird parallel zu den Wahlen am 26. September.
Bedingung für den Volksentscheid war der Erfolg des Volksbegehrens, der seit vergangenen Donnerstag feststeht. Die Landeswahlleiterin hatte an dem Tag bekannt gegeben, dass die Initiative das erforderliche Quorum von 171.783 gültigen Unterschriften übersprungen hat. Ausgezählt hatten die Bezirksämter 272.941 von insgesamt 359.063 eingereichten Unterschriften. Die Quote der ungültigen Stimmen lag bei 32,7 Prozent.
Abstimmungsberechtigt für den Volksentscheid sind per Gesetz all jene, die auch an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen dürfen, also deutsche Staatsbürger*innen, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben. Für den Erfolg des Entscheids genügt eine Mehrheit an Ja-Stimmen. Das Mindestquorum von 25 Prozent von Wahlberechtigten – mindestens 613.000 Stimmen – wird angesichts der parallel stattfindenden Wahlen keine Hürde sein.
Innerhalb der Initiative war viel darüber diskutiert worden, ob ein Termin am Wahltag die Erfolgschancen erhöht oder schmälert. Anders als bei einem eigenständigen Termin, der vor allem die Befürworter*innen mobilisiert, werden an diesem Tag auch die Wähler*innen jener Parteien über die Vergesellschaftung abstimmen, die das Vorhaben ablehnen. Bei einer Umfrage Ende April hatten sich allerdings auch 33 Prozent der potenziellen CDU-Wähler*innen für die Enteignung ausgesprochen. Sicher ist: Ein Ergebnis mit größtmöglicher Beteiligung bringt auch die größtmögliche demokratische Legitimation.
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