: Der falsche Weg
■ Grüne fordern, AIDS–Kranke durch Gesetz zu schützen
Auf einem Landesparteitag haben die baden–württembergischen Grünen ein Antidiskriminierungsgesetz für AIDS–Kranke gefordert. Eine selbstverständlich richtige Forderung, wie es scheint - schließlich gibt es die Diskriminierung, und sie verschärft sich rapide. Außerdem definieren sich die Grünen ja als der parlamentarische Arm von bedrohten Minderheiten. Tatsächlich drückt aber eine solche Forderung den inneren Opportunismus der Partei aus. Die Schwulen bei den Grünen, die in diesen Zeiten kaum noch eine Kampagne für die Abschaffung des § 175 wagen, haben sie aufgestellt. Sie finden die gesetzlich sanktionierte Opferrolle offenbar zeitgemäßer. Die Grünen setzten sich mit dieser Forderung nun nicht auseinander, sondern akzeptierten sie schlicht. Daß es Diskriminierung gibt ist jedoch gerade kein Argument für ein solches Gesetz. Welcher Gesetzestext wäre denn denkbar, der mehr Schutz bietet als der einklagbare Gleichheitsgrundsatz? Je detaillierter gesetzlichen Vorschriften, desto größer die Chancen, sie zu umgehen. Man greift sich an den Kopf: In einer Zeit, in der Exponenten der CDU, Rita Süssmuth und Ulf Fink, gesellschaftliche Lösungen propagieren, wollen die Grünen das Problem verrechtlichen. Auf einen Gauweiler einen Anti–Gauweiler setzen! Das Antidiskriminierungsgesetz würde die Diskriminierung nur verschärfen. Doch eine solche Gesetzesforderung zeigt auch eine falsche Tendenz der grünen Partei, die in dem Glau Form von Ökologie, von Artenschutz für Minderheiten. Eine Partei, die intern nicht die Auseinandersetzung zwischen Minderheitsforderungen und allgemeinen Prinzipien zu organisieren weiß, die angesichts von Diskriminierung automatisch auf Privilegierung schaltet, wird den öffentlichen Kampf für Minderheiten kaum führen können. Sie wird zur Karikatur einer grünen Volkspartei, ein Verein von Minderheitslobbyisten, der die Opfer dieser Gesellschaft mit Gesetzesanträgen füttert. Klaus Hartung
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