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Der Fingerzeig des Kanzlers

Der Bundestag diskutiert über Gentechnik und Präimplantationsdiagnostik. Kanzler Schröder tritt als Befürworter auf. Grüne und Oppositionsteile fordern dagegen totalen Schutz von Embryonen

BERLIN taz ■ Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich sowohl für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als auch für die Nutzung künstlich gezeugter Embryonen für die Stammzellforschung ausgesprochen. Beides sei in engen Grenzen verantwortbar, sagte Schröder gestern in der vierstündigen Bundestagsdebatte über Bioethik. Die Politiker hätten Verantwortung nicht nur für das, was sie tun, sondern auch „für das, was wir unterlassen“, warnt der Kanzler vor zu engen Grenzen für Forschung und Medizin.

Die Herstellung von Embryonen allein für Forschungszwecke lehnte der SPD-Vorsitzende zwar ab. Aber vorstellbar sei für ihn, so Schröder, dass die bei der künstlichen Befruchtung anfallenden überzähligen Embryonen der Forschung zur Verfügung gestellt werden dürfen. Sei es nicht vertretbar, so fragte Schröder, „angesichts der Alternative, dass sie weggeworfen werden, begrenzte Forschung an ihnen zu ermöglichen?“. Zustimmung erhielt Schröder von der FDP, die als einzige Partei sich schon vor einiger Zeit für PID und Embryonenforschung ausgesprochen hatte. Die anderen Fraktionen zeigten sich mehr oder weniger gespalten bei der Frage, wie weit der Lebensschutz von Embryonen gehen soll.

Die ehemalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer sagte, die Grünen lehnten die PID ab, weil sie nicht zulassen wollten, dass „Kinder nach ihren gesundheitlichen Eigenschaften ausgewählt werden“. Zur Stammzellforschung sagte Fischer, die Grünen hätten die Grenze gezogen bei der „Unverfügbarkeit des Embryos“.

Auch CDU-Fraktionschef Friedrich Merz sprach sich genauso wie die Sozialexpertin der Union, Maria Böhmer, deutlich gegen die PID aus. Die CDU-Chefin Angela Merkel hingegen sagte, ihr falle es schwer, bei der PID radikal Nein zu sagen. Für die Embryonenforschung forderte die CDU-Vorsitzende ein Moratorium. In einem Punkt waren sich die Abgeordneten jedoch einig: Das Embryonenschutzgesetz soll vor der Wahl nicht verändert werden. WOLFGANG LÖHR

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