Der Anschlag von Berlin in den Medien: 25 Beschwerden beim Presserat
Im Fokus stehen ein Live-Video vom Tatort und unverpixelte Tote. Insgesamt sind es deutlich weniger als nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015.
Die Berliner Morgenpost war nach dem Anschlag in die Kritik geraten, weil ein Redakteur der Tageszeitung auf Facebook live vom Tatort gestreamt hatte. In dem Handyvideo war zu sehen, wie der Redakteur kurz nach der Tat über den zerstörten Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz läuft. Auch Verletzte waren im Bild. Die Redaktion nahm das vollständige Video später aus dem Netz und ersetzte es durch eine gekürzte Version.
Die Beschwerden stützten sich vor allem auf Ziffer 11 des Pressekodex, die die unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verbietet, und Ziffer 8 zum Schutz der Persönlichkeit, sagte Eick. Die Zahl der Beschwerden liege deutlich niedriger als nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015.
Damals hatten sich besonders viele Beschwerdeführer an einem Foto aus dem Pariser Nachtclub „Bataclan“ gestoßen, auf dem viele Leichen zu sehen waren. Der Presserat entschied allerdings, keine Rüge gegen die Veröffentlichung der Aufnahme auszusprechen.
Bei dem Anschlag am 19. Dezember waren zwölf Menschen getötet worden. Der mutmaßliche Attentäter Anis Amri raste mit einem Sattelschlepper in den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz. Amri wurde am 23. Dezember in einem Vorort von Mailand von italienischen Polizisten erschossen.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die Sanktionen nicht. Der Beschwerdeausschuss des Presserats wird sich voraussichtlich im März mit den Beschwerden zum Anschlag in Berlin befassen.
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