Demonstrationsrecht: Polizeitaktik vor Gericht
Versammlungen angeblich grundlos aufgelöst: Veranstalter zweier Demonstrationen des Klima- und Antira-Camps 2008 haben Klagen eingereicht.
Klagen gegen polizeiliche Eingriffe in das Demonstrationsrecht beschäftigen schon länger die Hamburger Gerichte. Jetzt sind vor dem Verwaltungsgericht (VG) zwei weitere Klagen gegen die Polizeiführung erhoben worden: Ferdinand Dürr vom Klima- und Antiracamp "Gegenstrom08" klagt, weil eine von ihm geleitete Spontandemonstration vor dem geplanten Kohlekraftwerk Moorburg am 20. August 2008 gewaltsam aufgelöst wurde. Ebenfalls Klage eingereicht hat Andreas Blechschmidt. Er leitete die Kundgebung der Gruppe "Fluten 3.0" gegen Sammelabschiebungen am Flughafen zwei Tage später, die ebenfalls aufgelöst wurde.
Insgesamt fünf Klagen gegen die Polizeiführung sind zurzeit beim Verwaltungsgericht anhängig. "Seit dem Regierungswechsel 2001 wird das Versammlungsrecht in Hamburg systematisch mit Füßen getreten", sagt die Innenpolitikerin der Linkspartei, Christiane Schneider. Außerparlamentarische Opposition sei der Polizei ein "Gräuel".
Blechschmidt stellt fest, dass die Polizeiführer zunehmend "vor Ort nach dem Prinzip der vollendeten Tatsachen handeln". Er hat den Protest gegen den Asem-Gipfel im Juni 2007 geleitet, gegen den Paragrafen 129a im Dezember 2007 sowie im vorigen Jahr gegen die Durchsuchung der Roten Flora.
Es gebe für diese "Eskalationsstrategie" regelrechte "Regieanweisungen, die von vornherein festlegen, wie ein Spiel gespielt wird", sagt Bela Rogalla, Innenreferent der Linkspartei. Diese "Hamburger Linie" sei seit der "Bambule-Zeit entwickelt, ausgefeilt und perfektioniert worden", ergänzt Blechschmidt. Der Rechtstaat sei "unter Schwarz-Grün mehr als zuvor unter die Räder gekommen".
Im Zentrum der Kritik stehen Hartmut Dudde, der Chef der Bereitschaftspolizei und Einsatzleiter vor Ort, sowie Peter Born, der Chef des Führungstabes im Präsidium, die auch in die jetzt neu vor Gericht gebrachten Fälle verwickelt sind.
In Moorburg hatten sich Teilnehmer des Klimacamps spontan versammelt, nachdem zwei Baukräne von Klimaaktivisten besetzt worden waren. "Irgendwann befand Herr Dudde, der Protest habe den Steuerzahler schon genug Geld gekostet", behauptet Dürr. Außerdem wäre die Versammlung inzwischen ein "unpolitisches Abhängen", da auch Musik gespielt würde. Er ließ die Straße räumen, obwohl die Kräne noch besetzt waren. "Wer das kleine Einmaleins des Versammlungsrecht kennt, der weiß, dass das rechtswidrig war", sagt der Anwalt Carsten Gericke. Mit der Klage wolle er erreichen, "dass sich die Polizei an Recht und Gesetz hält".
Blechschmidt und Rogalla werfen Dudde vor, er habe sich auch bei der von ihnen geleiteten Flughafen-Kundgebung dreist verhalten. Um die Kundgebung hatte es bereits im Vorweg einen Rechtsstreit gegeben, da die Polizei den Protest am "Terminal Tango" der Bundespolizei nur bis 15 Uhr genehmigte, die Veranstalter aber bis 19 Uhr verweilen wollten. Die Veranstalter bekamen Recht, was Born und Dudde offenkundig missfiel.
"Um 15 Uhr bin dann wie aus dem Nichts zu Herrn Dudde zitiert worden", berichtet Demo-Leiter Blechschmidt. Dudde habe mitgeteilt, dass die Demonstration aufgelöst sei, weil aus ihr heraus Straftaten im Abflugterminal verübt worden seien. "Das ist schon aus räumlichen Gründen absurd", findet Anwältin Cornelia Ganten-Lange. "Es gab keine unmittelbare Gefahr durch die Versammlung."
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