■ PROTEST: Demonstrationen auf Autobahnen verboten
Braunschweig/Göttingen (dpa) — Auf Autobahnen darf wegen damit verbundener Unfallgefahren nicht demonstriert werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Braunschweig entschieden (AZ: 5A5019/91). Es wies damit eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Stadt Göttingen ab. Diese hatte im Oktober 1990 eine vom BUND angemeldete Fahrraddemonstration auf der Autobahn A7 untersagt.
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